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Mehrfachantrag 2026

Antragsfrist, Stichtage, Korrekturen und Ummeldungen
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Frist für Antragstellung

Am Mittwoch, 15. April 2026 endet die reguläre Abgabefrist für den Mehrfachantrag Flächen 2026. Wird diese Frist versäumt, so kann ein Mehrfachantrag für die Aufrechterhaltung bestehender ÖPUL Verpflichtungen bzw. für die Meldeverpflichtung gemäß des Wiener Weinbaugesetzes bzw. des AMA Marketingbeitragsgesetzes nachgemeldet werden, es werden jedoch dann keinerlei Zahlungen (Direktzahlungen, ÖPUL Zahlungen, etc…) mehr gewährt.

Antragsabwicklung

Wie in gewohnter Art und Weise kann die Abgabe des Mehrfachantrages, sowie eine allenfalls notwendige Änderungsdigitalisierung selbsttätig durch den/die Betriebsführer:in über eAMA bzw. im Wege der LK Wien durchgeführt werden. Seitens der Landwirtschaftskammer Wien wurden per E-Mail Termine für die Abgabe des Mehrfachantrages 2026 an all jene ausgesendet, die die Hilfestellung zur Mehrfachantragsabwicklung 2025 seitens der LK Wien in Anspruch genommen haben. Sollten Sie noch einen Termin benötigen, so stehen Ihnen Thomas Kirchmayr, thomas. kirchmayr@lk-wien.at, 05 0259-11142 bzw. Ing. Philipp Prock, philipp.prock@lk-wien. at, 05 0259-11124 gerne zur Verfügung.

Flächenstichtag

Alle im MFA 2026 beantragten Flächen müssen spätestens ab 1. April 2026 in der Verfügungsgewalt des Antragsstellers stehen. Darauf ist besonders bei kurzfristigen Zupachtungen im Frühjahr zu achten. Außerdem müssen alle Flächen bis spätestens 15. April im MFA beantragt werden. Alle nach dem 15. April gemeldeten Flächen sind nicht mehr prämienfähig.

Die wichtigsten Korrekturmöglichkeiten nach dem 15. April

  • Grundsatz: Entsprechen die im MFA gemachten Angaben, wie z.B. die Flächenbewirtschaftung oder der Tierbestand aufgrund geänderter Umstände nicht mehr den tatsächlichen Verhältnissen in der Natur/am Betrieb, so müssen diese Sachverhalte mittels Korrektur zum MFA bekanntgegeben werden, unabhängig davon, ob diese Korrekturen von der AMA prämienfähig anerkannt werden können oder nicht.
  • Hat die AMA eine Vor- Ort-Kontrolle angekündigt oder diese bereits durchgeführt, dann ist eine Korrektur unrichtiger Angaben nicht mehr zulässig.
  • Änderungen der Kultur/ Nutzung (Schlagnutzungsart) können bis 15 Kalendertage vor Auszahlung, also praktisch das ganze Jahr prämienfähig anerkannt werden.
  • Die Nachbeantragung eines Codes, die zu einer Prämienausweitung führt, ist nach dem 15. April nicht mehr möglich. Ausgenommen davon ist der Code „BHG“ (Blüh-, Heil- und Gewürzpflanzen), der auch nach dem 15. April noch prämienfähig vergeben werden kann.
  • Eine Änderung der DIVCodierung am Acker ist nach dem 15. April nur von DIVRS auf den Code DIV zulässig.
  • Die Codierungen OP (ohne Prämie), GI (Grundinanspruchnahme) und PSM (Einsatz von Pflanzenschutzmitteln) können selbstverständlich auch nach dem 15. April vergeben bzw. geändert werden, da damit in den ersten beiden Fällen (OP und GI) auf die Prämie verzichtet wird und im Fall der Pflanzenschutz- Codierungen der Antragsteller im MFA eine Planung bekannt gegeben hat und Nachmeldungen/Korrekturen/ Abmeldungen während des Jahres melden muss, wenn vor Ort der Pflanzenschutz anders umgesetzt wird als geplant.

ÖPUL-Maßnahme „Begrünung von Ackerflächen – Zwischenfruchtanbau“

Nach Ende der Einreichfrist des MFA können die nachfolgend angeführten MFA-Inhalte bis zu folgenden Terminen noch prämienfähig nachgemeldet werden:
  • 31.08.2026: Zwischenfrucht- Begrünungen für die Varianten 1 bis 3 im Rahmen der ÖPUL-Maßnahme „Begrünung von Ackerflächen – Zwischenfruchtanbau“.
  • 30.09.2026: Zwischenfrucht- Begrünungen für die Varianten 4 bis 7 im Rahmen der ÖPUL-Maßnahme „Begrünung von Ackerflächen – Zwischenfruchtanbau“.

„AMA MFA Fotos“ App am Handy installieren

Mit dieser App können nicht nur von der AMA versendete Aufträge/Fehlerhinweise, z.B. im Zusammenhang mit Flächenmonitoring bearbeitet werden, sondern auch aktiv Korrekturen zum MFA der AMA gemeldet werden. So können für einzelne Schläge bei Bedarf die Schlagnutzungsart, die Begrünungsvariante oder der/die Schlagcode(s) korrigiert werden, ohne in eAMA einsteigen zu müssen. Damit sollte die Installation der AMA MFA Fotos App am Handy für alle Antragstellenden zum Standard werden.
Links zum Thema
  • „AMA MFA Fotos“ App am Handy installieren
25.03.2026
Autor:Ing. Philipp Prock
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Weitere Informationen:
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