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Abgabe von Pflanzenschutzmittel-Gebinden

Besondere Bestimmungen bei Produkten mit „ernster Gesundheitsgefahr“
Seit dem 1. Jänner 2026 können landund forstwirtschaftliche Betriebe leere Pflanzenschutzmittel- Gebinde mit dem Gefahrensymbol „ernste Gesundheitsgefahr“ nach ordnungsgemäßer Reinigung kostenlos entsorgen.

Auch Gebinde ohne Gefahrensymbol können kostenlos abgegeben werden.
Grundvoraussetzung:
  • Gebindeart- und Größe: Kunststoffflaschen und -kanister bis max. 25 Liter
  • Entpflichtung der Verpackung:
  1. Bei Produkten, die regulär in Österreich gekauft wurden, ist die Entpflichtung bereits erfüllt.
  2. Bei Eigenimporten aus dem Ausland kann die Entpflichtung fehlen.

Vor der Entsorgung zu beachten:
  • Gebinde vollständig restentleeren
  • 3‑mal ausspülen (Spülwasser zur Spritzbrühe geben)
  • Austropfen und vollständig trocknen lassen
  • Gebinde nicht verschließen, Verschlüsse separat abgeben
  • Gebinde müssen optisch sauber sein

Zusätzliche Anforderungen bei Gebinden mit „ernster Gesundheitsgefahr“:
  1. Gefahrensymbole müssen 100% entfernt oder unkenntlich gemacht werden (z.B. Übersprühen) um Beanstandungen zu vermeiden. Wichtig: Gebinde mit dem Gefahrensymbol „giftig“ (Totenkopf) können nicht kostenlos abgegeben werden.

Möglichkeiten zur Abgabe:

1. Abgabe bei gewerblichen Übergabestellen (siehe Tabelle):
  • Eine kostenlose Vorabregistrierung im Anfallstellenregister der VKS (Verpackungskoordinierungsstelle) ist erforderlich. -
  • Anleitung für pauschalierte Land- und Forstwirte (siehe QR-Code)
  • Anleitung für Betriebe mit UID-Nummer (siehe QR-Code)
 2. Abgabe beim Vertreiber (Lagerhaus bzw. Landesproduktenhändler)
  • Keine Registrierung notwendig, da diese Betriebe schon als Abfall-Anfallstelle registriert sind.

Wichtig: Eine Entsorgung über die Gelbe Tonne oder den Gelben Sack ist nicht zulässig.
24.03.2026
Autor:Sarah Scheiblmair, BSc
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