Die Antwort ist JA! Wer an der ÖPUL-Maßnahme "Vorbeugender Grundwasserschutz - Acker" teilnimmt muss bis spätestens 31. Dezember 2026 ein betriebsbezogenes Gewässerschutzkonzept erstellen. Das gilt österreichweit, sprich für alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer, nicht nur für Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus Oberösterreich! Die Boden.Wasser.Schutz.Beratung hat dazu ein praxistaugliches Leerformular erstellt.
Gewässerschutzkonzept nicht vergessen!
Es kommt derzeit häufig die Frage, ob bzw. wer ein Gewässerschutzkonzept erstellen muss.
- Alle Details (Anleitungsvideo, Ausfüllanleitung, Leerformular) sind abrufbar unter:
GW 2030 - GRUNDWasser 2030 - Es gibt dazu auch einen passenden LFI-Onlinekurs.