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Umsatzsteuersenkung auf ausgewählte Nahrungsmittel

Der Gesetzesentwurf zur geplanten Einführung eines zusätzlichen ermäßigten Steuersatzes von 4,9% ab 1. Juli 2026 auf ausgewählte Nahrungsmittel liegt nun zur Begutachtung vor. Der endgültige Gesetzesbeschluss und die Kundmachung bleiben aber jedenfalls noch abzuwarten.
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Umsatzsteuersenkung betrifft auch die regelbesteuerten Land- und Forstwirte. © Sonja Birkelbach/stock.adobe.com
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Umsatzsteuersenkung betrifft auch die regelbesteuerten Land- und Forstwirte. © Sonja Birkelbach/stock.adobe.com
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Laut Begutachtungsentwurf soll der neue ermäßigte Umsatzsteuersatz - wie bereits angekündigt - nur den Lebensmittelhandel bzw. die regelbesteuerte Land- und Forstwirtschaft (z.B. USt-Option, Buchführungspflicht, "gewerbliche Direktvermarkter") betreffen, nicht aber die umsatzsteuerpauschalierte Land- und Forstwirtschaft.

Umsatzsteuerpauschalierung

Umsatzsteuerpauschalierte Land- und Forstwirte können je nach Lieferung oder Leistung
  • 10% oder 13% an Nichtunternehmer (insbesondere an Konsumenten)
  • 13% an einen anderen Unternehmer für dessen Unternehmen (z.B. Handel, Gastwirt, Molkerei)
in Rechnung stellen. Da die Vorsteuerbeträge in gleicher Höhe festgesetzt sind, entsteht für umsatzsteuerpauschalierte Land- und Forstwirte weder eine Umsatzsteuerzahllast noch ein Vorsteuerüberschuss, daher entfällt grundsätzlich eine Verrechnung der Umsatzsteuer mit dem Finanzamt. Ausnahmen von dieser Regelung (z.B. beim Verkauf bestimmter Getränke wie Edelbrand, Obst-, Gemüse und Beerensäfte,…) sind dabei aber jedenfalls zu beachten.

Fachinformation des Bundesministeriums für Finanzen

Das Bundesministerium für Finanzen (BMF) hat bereits einen Fragenkatalog veröffentlicht, darin Zweifelsfragen beantwortet und nähere Abgrenzungen der betroffenen Grundnahrungsmittel anhand der Kombinierten Nomenklatur vorgenommen.
Weiters soll auch die Registrierkassensicherheitsverordnung an die geänderte Rechtslage ab 1. Juli 2026 angepasst werden, die Erfassung des neuen ermäßigten Steuersatzes in der Registrierkasse wird in diesem Fragenkatalog ebenfalls klargestellt: Umsatzsteuersenkung auf ausgewählte Nahrungsmittel

Noch Fragen?

Die technischen Details zur Umstellung der Registrierkasse ab 1. Juli 2026 sind mit dem Registrierkassenanbieter abzuklären.
Die steuerrechtlichen Auswirkungen sind mit der eigenen Steuerberaterin bzw. dem eigenen Steuerberater zu besprechen.
Links zum Thema
  • Liste der betroffenen Grundnahrungsmittel (Kombinierte Nomenklatur)
  • BMF - Umsatzsteuersenkung auf ausgewählte Nahrungsmittel
  • Umsatzsteuerpauschalierung
  • Umsatzsteuerpflicht beim Getränkeverkauf
13.03.2026
Autor:Mag. Sieglinde Jell-Anreiter, LK OÖ
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Weitere Informationen:
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