Die EU-Kommission hat im Zuge des Omnibus III-Vereinfachungspakets die dafür notwendigen rechtlichen Voraussetzungen geschaffen. Darauf aufbauend werden in Österreich sowohl eine neue Stichtagsregelung als auch eine Verlängerung der Frist für die Dauergrünlandwerdung (Jahresregelung) umgesetzt.
Mit der Umsetzung der neuen Stichtagsregelung wird in Österreich für alle mit 1. Jänner 2026 als Ackerflächen eingestufte Flächen ein langfristiger Erhalt des Ackerstatus geschaffen - ohne zusätzlichen bürokratischen Aufwand für die Betriebe. Die Verlängerung der Frist für die Dauergrünlandwerdung auf sieben Jahre gilt für Ackerflächen, welche nach dem Stichtag 1. Jänner 2026 neu geschaffen werden.
Mit der Umsetzung der neuen Stichtagsregelung wird in Österreich für alle mit 1. Jänner 2026 als Ackerflächen eingestufte Flächen ein langfristiger Erhalt des Ackerstatus geschaffen - ohne zusätzlichen bürokratischen Aufwand für die Betriebe. Die Verlängerung der Frist für die Dauergrünlandwerdung auf sieben Jahre gilt für Ackerflächen, welche nach dem Stichtag 1. Jänner 2026 neu geschaffen werden.
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