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    Glyphosatanwendung im Frühjahr: Zulassung und Anwendung genau beachten

    Der Einsatz glyphosathältiger Produkte zur Kulturvorbereitung ist die Basis für erosionsschonende Mulch- bzw. Direktsaattechniken und erfordert besondere Sorgfalt. Bäuerinnen und Bauern müssen sowohl die rechtlichen Vorgaben als auch produktspezifische Zulassungsbestimmungen genau einhalten. Grundsätzlich sollte Glyphosat nur wenn unbedingt notwendig und gezielt eingesetzt werden.
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    Glyphosatausbringung auf abgefrostete Begrünungen (nach Ende des ÖPUL-Begrünungszeitraumes), z.B. zur Bekämpfung von Ausfallgetreide, ist gerade in Zeiten von klimawandelbedingten Starkregenereignissen die Basis für Mulch- bzw. Direktsaaten von erosionsgefährdeten Kulturen wie Mais, Soja und Zuckerrüben. © BWSB/Wallner
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    Glyphosatausbringung auf abgefrostete Begrünungen (nach Ende des ÖPUL-Begrünungszeitraumes), z.B. zur Bekämpfung von Ausfallgetreide, ist gerade in Zeiten von klimawandelbedingten Starkregenereignissen die Basis für Mulch- bzw. Direktsaaten von erosionsgefährdeten Kulturen wie Mais, Soja und Zuckerrüben. © BWSB/Wallner
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    Begrünungen vor der Behandlung mechanisch beseitigen

    Bei angesäten, nicht abgefrosteten Begrünungen (z.B. Winterrübsen oder Grünroggen) ist eine Glyphosatanwendung erst nach mechanischer Beseitigung erlaubt. Dazu zählen etwa Häckseln, Walzen oder andere Bodenbearbeitungsmaßnahmen. Auch Frost gilt als mechanische Beseitigung.

    Anders verhält es sich bei nicht aktiv angesäten Pflanzenbeständen wie Ausfallgetreide, Ausfallraps, Unkräutern oder Ungräsern. Diese dürfen ohne vorherige Bodenbearbeitung mit Glyphosat behandelt werden.

    Besonderheiten bei einzelnen Kulturen

    • Zuckerrübe: Altverunkrautung darf nicht toleriert werden, daher kann eine Vorbehandlung sinnvoll sein.
    • Mais: Die Herbizidpalette im Nachauflauf ist groß, sodass Glyphosat vor der Saat meist nicht zwingend erforderlich ist.
    • Conviso-Rüben: Das Nachauflaufherbizid kann auch größere Unkräuter und Zwischenfrüchte erfassen.

    Produktempfehlungen und Aufwandmengen

    Bei einer Spritzbrühe von etwa 200 l/ha Wasser gelten in der Praxis folgende Richtwerte:
    • Clinic Xtreme (540 g/l Glyphosat): ca. 1,5 - 2,7 l/ha
    • Roundup Future (500 g/l Glyphosat): ca. 2,2 - 2,4 l/ha
    Diese Produkte sind gut formuliert und benötigen keinen Zusatz von Netzmitteln. Eine Anwendung ist auch auf taufeuchten Beständen möglich, zudem ist die Aufnahmezeit vor Regen relativ kurz.

    Anwendung von Glyphosat-360-Produkten

    Alternativ können Glyphosat-360-Produkte eingesetzt werden. Übliche Aufwandmengen liegen bei 2,5 - 4 l/ha. Für eine sichere Wirkung wird die Zugabe eines Netzmittels empfohlen, etwa:
    • 0,1 l/ha Silwet Top 
    • 150 ml/ha Designer
    • 0,15 l je 100 l Wasser Kantor
    Die Netzmittel sollten vor anderen Pflanzenschutzmitteln zur Wasserkonditionierung zugegeben werden.

    Witterung und Anwendung beachten

    Glyphosat wirkt am zuverlässigsten, wenn Unkräuter aktiv wachsen. Der Einsatz sollte erfolgen, wenn:
    • Nachttemperaturen nicht unter -3 °C fallen
    • warme Tage zu erwarten sind
    Längere Frostperioden nach der Anwendung können den Absterbeprozess deutlich verzögern. Bei Samenunkräutern kann eine Bodenbearbeitung oft nach etwa zwei Tagen erfolgen, bei Wurzelunkräutern wie Quecke erst nach 10 - 14 Tagen.

    Umwelt- und Bienenschutz

    • Nicht landwirtschaftlich genutzte Flächen wie Straßen- und Wegränder dürfen nicht behandelt werden.
    • Bei blühenden Pflanzen (z.B. Taubnessel) darf die Anwendung nur außerhalb der Bienenflugzeit erfolgen.
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    Blühende Taubnessel im abgefrosteten Begrünungsbestand – auf Bienen achten! © BWSB/Wallner
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    Blühende Taubnessel im abgefrosteten Begrünungsbestand – auf Bienen achten! © BWSB/Wallner
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    Straßenrand nicht behandeln und Abdrift unbedingt vermeiden! Außerdem sollen aus optischen Gründen behandelte Flächen ehestmöglich bearbeitet werden. © BWSB/Wallner
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    Straßenrand nicht behandeln und Abdrift unbedingt vermeiden! Außerdem sollen aus optischen Gründen behandelte Flächen ehestmöglich bearbeitet werden. © BWSB/Wallner
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    Zulassungsstatus einzelner Produkte beachten

    Einige glyphosathältige Mittel besitzen keine Zulassung mehr und dürfen nicht mehr gelagert werden, darunter:
    • Clinic Free (Ersatz: Clinic Xtreme)
    • Roundup Powerflex und Roundup Ultra (Ersatz: Roundup Future)
    • Durano / Durano TF (Ersatz: Durano SL)
    • Glyfos
    Bei bestimmten Produkten (z.B. Boom Efekt, Glyphoxx 360 TF, Landmaster 360 TF, Rosate Clean 360), die bis 24. September 2024 gekauft wurden, galt noch eine Aufwandmenge von 3 – 10 l/ha zur Kulturvorbereitung. Bei neu gekaufter Ware sind inzwischen nur noch maximal 2 l/ha zugelassen.

    Fazit

    Glyphosat ist in der bodenschonenden Kulturvorbereitung ein wichtiges Werkzeug - insbesondere als aktive Maßnahme zum Boden- und Gewässerschutz und vor Kulturen mit eingeschränkten Herbizidoptionen wie Zuckerrübe. Entscheidend für eine sichere und rechtskonforme Anwendung sind jedoch die mechanische Beseitigung angesäter Begrünungen, passende Witterungsbedingungen, korrekte Aufwandmengen und die aktuelle Zulassung der eingesetzten Produkte.
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    Ziel – unkrautfreie Bestände auch ohne Bodenbearbeitung durch Glyphosatanwendung. © BWSB/Wallner
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    Ziel – unkrautfreie Bestände auch ohne Bodenbearbeitung durch Glyphosatanwendung. © BWSB/Wallner
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    09.03.2026
    Autor:DI Thomas Wallner
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