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AMA informiert zur ÖPUL-Maßnahme “Erosionsschutz Acker“

Bei Mulchsaat auf den frühestmöglichen Bodenbearbeitungstermin achten.
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Die mehrjährige ÖPUL-Maßnahme “Erosionsschutz Acker“ unterstützt erosionsmindernde Bodenbearbeitungsverfahren, Untersaaten und die dauerhafte Begrünung von Ackerflächen. Die Maßnahme erfordert eine jährliche Mindestteilnahme im Ausmaß von 0,10 ha.

Mulchsaat, Direktsaat und Strip-Till-Verfahren

Als erosionsgefährdete Kulturen gelten Ackerbohnen, Kartoffeln, Kürbis, Mais, Rüben, Sojabohnen, Sonnenblumen, Sorghum und Sudangras, unabhängig von der Hangneigung und dem Anbauverfahren.
 
Auf Ackerschlägen größer 0,50 ha und mit einer überwiegenden Hangneigung ab 10% wird bei erosionsgefährdeten Kulturen die Basismodulprämie für die Maßnahme “Umweltgerechte und biodiversitätsfördernde Bewirtschaftung“ nur dann gewährt, wenn auf solchen Schlägen ein erosionsminderndes Verfahren gemäß der Maßnahme “Erosionsschutz Acker“ durchgeführt und beantragt wird. Außerdem wird bei derartigen Ackerschlägen bei der Maßnahme “Biologische Wirtschaftsweise“ die Basismodulprämie um 50% reduziert.
 
Bei Anbau von Hauptkulturen mit den erosionsmindernden Verfahren “Mulchsaat“, “Direktsaat“ und “Strip-Till“ besteht eine Kombinationspflicht mit der Maßnahme “Begrünung von Ackerflächen - Zwischenfruchtanbau“ oder “Begrünung von Ackerflächen - System Immergrün“. Auf dem betroffenen Schlag muss eine flächendeckende Begrünung angelegt worden sein. Demnach ist im Frühjahr 2026 eine prämienfähige Teilnahme an “Mulchsaat“, “Direktsaat“ und “Strip-Till“ nur möglich, wenn vor dem Anbau der erosionsgefährdeten Kultur
  • entweder im Jahr 2025 an der Maßnahme “Begrünung von Ackerflächen - Zwischenfruchtanbau“ mit den Varianten 2, 4, 5 oder 6 auf dem betroffenen Schlag teilgenommen wurde
  • oder im Jahr 2026 an der Maßnahme “Begrünung von Ackerflächen - System Immergrün“ teilgenommen wird. Die Förderverpflichtungen für diese Maßnahme müssen bereits seit 1. Jänner 2026 erfüllt werden und daher muss auf dem Schlag eine angelegte Zwischenfrucht über den Winter stehen geblieben sein.
 
Mulchsaat
 
Als Mulchsaat gilt ein Aussaatverfahren, bei dem lediglich eine flache, nicht wendende Bodenbearbeitung erfolgt. Auf der Oberfläche verbleibt Pflanzenmulch der Zwischenfrucht. Eine wendende und tief mischende Bodenbearbeitung ist nicht zulässig. Eine Tiefenlockerung mit maßgeblichem Erhalt der Begrünungskultur ist erlaubt. Der Zeitraum zwischen der ersten Bodenbearbeitung nach Ablauf des Begrünungszeitraumes und dem Anbau der Folgekultur darf maximal vier Wochen betragen.
 
Direktsaat
 
Als Direktsaat gilt ein Aussaatverfahren, bei dem keine vollflächige Bodenbearbeitung, sondern lediglich eine Einsaat mittels Schlitzverfahren direkt in den Begrünungsbestand erfolgt.
 
Strip-Till-Verfahren
 
Als Strip-Till-Verfahren gilt ein Aussaatsystem, bei dem der Boden nicht ganzflächig, sondern lediglich streifenförmig in der Saatreihe bearbeitet wird. Zwischen den bearbeiteten Streifen bleibt die Zwischenfrucht erhalten.

Untersaaten, Anhäufungen bei Kartoffeln und Begrünte Abflusswege

Wenn vor dem Anbau der Hauptkultur keine Zwischenfrucht entsprechend den Maßnahmen “Begrünung von Ackerflächen - Zwischenfruchtanbau“ oder “Begrünung von Ackerflächen - System Immergrün“ angelegt wurde, ist eine prämienfähige Beantragung von Mulchsaat, Direktsaat oder Strip-Till-Verfahren nicht möglich.
Es gibt jedoch noch folgende erosionsmindernde Verfahren, um die Mindestteilnahmefläche von 0,10 ha für die Maßnahme “Erosionsschutz Acker“ zu erreichen:
  • Anlage einer Untersaat 
  • Anhäufungen bei Kartoffeln
  • Anlage von begrünten Abflusswegen
 
Untersaaten
 
Die Teilnahme ist bei Ackerbohne, Kürbis, Mais, Soja, Sonnenblume, Sorghum und Sudangras möglich. Es hat eine aktive Anlage von flächendeckenden Untersaaten mit mindestens drei Mischungspartnern zwischen den Reihen der Hauptkultur zu erfolgen.
 
Anhäufungen bei Kartoffeln
 
Die Verhinderung von Wassererosion beim Anbau von Kartoffeln wird durch wiederkehrende Anhäufungen in den Rinnen der Anpflanzdämme gefördert. Die Querdämme müssen Abschwemmungen auch bei stärkeren Regenereignissen wirksam verhindern. Die Anhäufungen sind bis zur Krautminderung beizubehalten.
 
Begrünte Abflusswege
 
Die Begrünung von ausgewiesenen Abflusswegen sorgt dafür, dass bei Starkregenereignissen eine Abschwemmung von Boden und somit ein Eintrag in Gewässer verhindert wird. Die Teilnahme mit begrünten Abflusswegen ist auf Ackerflächen möglich, die zumindest zu einem Viertel auf einem ausgewiesenen Erosions-Eintragspfad liegen. Die Gebietskulisse der ausgewiesenen Erosions-Eintragspfade ist unter www.eama.at im INVEKOS-GIS mittels dem Legendeneintrag Gebietsabgrenzungen - Begrünte Abflusswege einsehbar.
Nähere Informationen zur Maßnahme, wie die erforderliche Codierung der jeweiligen erosionsmindernden Verfahren und die genauen Förderverpflichtungen, sind im Informationsblatt “Erosionsschutz Acker“ zu finden.
 
Links zum Thema
  • eAMA
  • Informationsblatt “Erosionsschutz Acker“
04.03.2026
Autor:AMA
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