Als erosionsgefährdete Kulturen gelten Ackerbohnen, Kartoffeln, Kürbis, Mais, Rüben, Sojabohnen, Sonnenblumen, Sorghum und Sudangras, unabhängig von der Hangneigung und dem Anbauverfahren.
Auf Ackerschlägen größer 0,50 ha und mit einer überwiegenden Hangneigung ab 10% wird bei erosionsgefährdeten Kulturen die Basismodulprämie für die Maßnahme “Umweltgerechte und biodiversitätsfördernde Bewirtschaftung“ nur dann gewährt, wenn auf solchen Schlägen ein erosionsminderndes Verfahren gemäß der Maßnahme “Erosionsschutz Acker“ durchgeführt und beantragt wird. Außerdem wird bei derartigen Ackerschlägen bei der Maßnahme “Biologische Wirtschaftsweise“ die Basismodulprämie um 50% reduziert.
Bei Anbau von Hauptkulturen mit den erosionsmindernden Verfahren “Mulchsaat“, “Direktsaat“ und “Strip-Till“ besteht eine Kombinationspflicht mit der Maßnahme “Begrünung von Ackerflächen - Zwischenfruchtanbau“ oder “Begrünung von Ackerflächen - System Immergrün“. Auf dem betroffenen Schlag muss eine flächendeckende Begrünung angelegt worden sein. Demnach ist im Frühjahr 2026 eine prämienfähige Teilnahme an “Mulchsaat“, “Direktsaat“ und “Strip-Till“ nur möglich, wenn vor dem Anbau der erosionsgefährdeten Kultur
- entweder im Jahr 2025 an der Maßnahme “Begrünung von Ackerflächen - Zwischenfruchtanbau“ mit den Varianten 2, 4, 5 oder 6 auf dem betroffenen Schlag teilgenommen wurde
- oder im Jahr 2026 an der Maßnahme “Begrünung von Ackerflächen - System Immergrün“ teilgenommen wird. Die Förderverpflichtungen für diese Maßnahme müssen bereits seit 1. Jänner 2026 erfüllt werden und daher muss auf dem Schlag eine angelegte Zwischenfrucht über den Winter stehen geblieben sein.
Mulchsaat
Als Mulchsaat gilt ein Aussaatverfahren, bei dem lediglich eine flache, nicht wendende Bodenbearbeitung erfolgt. Auf der Oberfläche verbleibt Pflanzenmulch der Zwischenfrucht. Eine wendende und tief mischende Bodenbearbeitung ist nicht zulässig. Eine Tiefenlockerung mit maßgeblichem Erhalt der Begrünungskultur ist erlaubt. Der Zeitraum zwischen der ersten Bodenbearbeitung nach Ablauf des Begrünungszeitraumes und dem Anbau der Folgekultur darf maximal vier Wochen betragen.
Direktsaat
Als Direktsaat gilt ein Aussaatverfahren, bei dem keine vollflächige Bodenbearbeitung, sondern lediglich eine Einsaat mittels Schlitzverfahren direkt in den Begrünungsbestand erfolgt.
Strip-Till-Verfahren
Als Strip-Till-Verfahren gilt ein Aussaatsystem, bei dem der Boden nicht ganzflächig, sondern lediglich streifenförmig in der Saatreihe bearbeitet wird. Zwischen den bearbeiteten Streifen bleibt die Zwischenfrucht erhalten.