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Pflanzenschutzmittelaufzeichnungen: Neuerungen für Biobetriebe

Seit 1. Jänner 2026 gelten die Änderungen der 2023 beschlossenen EU-Durchführungsverordnung 2023/564. Berufliche Verwenderinnen und Verwender von Pflanzenschutzmitteln (somit auch Land- und Forstwirtinnen und Land- und Forstwirte) müssen bereits zusätzliche Angaben aufzeichnen, ab 2027 müssen diese Aufzeichnungen elektronisch geführt werden.
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Beikräuter können im Biolandbau nur mechanisch bekämpft werden! © LK OÖ / Doblmair
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Beikräuter können im Biolandbau nur mechanisch bekämpft werden! © LK OÖ / Doblmair
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Diese neuen Vorgaben umfassen auch alle Pflanzenschutzmittel mit Pflanzenschutzmittelregisternummer sowie Nützlinge, die Biobetriebe laut Betriebsmittelkatalog einsetzen dürfen. Die Dokumentation hat unverzüglich zu erfolgen, dies wird als innerhalb von drei bis fünf Tagen nach der Anwendung verstanden. Zusätzlich zu den bisherigen Angaben sind u.a. EPPO-Code, BBCH-Stadium (wenn erforderlich), PSM-Registernummer, gegebenenfalls die Uhrzeit der Anwendung sowie eine georeferenzierte Flächenangabe zu dokumentieren.

Alle für diese Aufzeichnungen relevanten Informationen sowie die Aufzeichnungstools  befinden sich unter folgendem Link:
LK OÖ unterstützt bei neuen Pflanzenschutzaufzeichnungen | Landwirtschaftskammer Oberösterreich
 
Links zum Thema
  • LK OÖ unterstützt bei neuen Pflanzenschutzaufzeichnungen
27.02.2026
Autor:Doblmair Petra
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Weitere Informationen:
  • Pflanzenschutzmittelaufzeichnungen: Neuerungen für Biobetriebe

  • Doku-Pflicht Biobetriebe: Betriebs- und schlagbezogene Aufzeichnungen - "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!“

  • Bio aktuell - was ab 2025 zu beachten ist

  • Ergänzungen zum Fahrplan ab 2023

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