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Pflanzenschutz: Neue Aufzeichnungspflichten

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Mit 1. Jänner 2026 traten österreichweit erweiterte Aufzeichnungspflichten für die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln in Kraft. Als Grundlage dient die EU-Verordnung 2023/564. Die Aufzeichnung muss wie bisher innerhalb von drei Tagen nach der Ausbringung erfolgen. Jedoch muss seit 2026 die Aufzeichnung spätestens 30 Tage nach der Anwendung zusätzlich elektronisch erfolgen. Eine Verschiebung der elektronischen Aufzeichnungspflicht in Wien ist in Arbeit. Die LK Wien informiert laufend über weitere Entwicklungen.

Tools für die elektronische Aufzeichnung:

Tools der Landwirtschaftskammer:
  • ÖDüPlan Plus (www.ödüplan.at): Geeignet für Pflanzenschutz-, Düngungsund ÖPUL-Maßnahmen. Laufend aktualisierte Datensätze und Plausibilitätsprüfung. Derzeit nur für MFAFlächen nutzbar, ab Mitte 2026 auch für weitere Bereiche (Forst, geschlossene Räume, Saatgutbeizen etc.). Einmalige Lizenzgebühr: € 220 für die GAP-Förderperiode 2023–2028.
  • LK-Düngerrechner (LK OÖ): Für Ackerbau, Grünland, Obst, Wein, Hopfen und Gemüse, aber ausschließlich für Flächen im MFA. Kostenlos, jedoch keine Plausibilitätsprüfung und keine automatische Aktualisierung.
  • NEU: LK-Pflanzenschutz- Tool (LK OÖ): Für nicht im MFA erfasste Flächen sowie Betriebe ohne Düngeaufzeichnung (Forst, Zierpflanzen, Saatgutbeizen, geschlossene Räume). Kostenlos, jedoch keine Plausibilitätsprüfung und keine automatische Aktualisierung.
Hinweis: Bei allen drei Programmen gibt es Drop-Down Menüs für EPPO-Code, BBCHStadium, PSM-Registernummer und eine Aufforderung zur Uhrzeitangabe (wenn erforderlich).

Weitere Möglichkeiten:
  • Kommerzielle Aufzeichnungsprogramme wie: Farmdok, LBG Agrar, AgrarCommander, etc.
  • Eigene Excel-Liste „Eigenbau“
Links zum Thema
  • ÖDüPlan - Österreichischer Düngerplaner
  • LK-Düngerrechner - ein kostenloses EDV-Programm der Landwirtschaftskammern
  • LK-Pflanzenschutz-Tool – ein kostenloses EDV-Programm zur Pflanzenschutz-Aufzeichnung
25.02.2026
Autor:Sarah Scheiblmair, BSc
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