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LK Wien unterstützt bei Altgebäuden

Unterstützung bei der Sanierung der fehlenden Baubewilligung für alte Gebäude, Geräte- und Werkzeughütten – neues Beratungsangebot der LK Wien für Kammermitglieder
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© pixabay/kincse_j
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Bei Gebäuden, die vor 1997 errichtet wurden, aber keine Baubewilligung haben bzw. bei Bauten, die nicht den heutigen Bauvorschriften entsprechen, droht die Gefahr, dass diese bis Ende 2027 entfernt werden müssen. Die LK Wien unterstützt ihre Mitglieder bei der Einreichung bzw. der Erstellung von Unterlagen, um hier zu einer Sanierung bzw. nachträglichen Bewilligung zu kommen. Ein entsprechendes Beratungsangebot „Einreichunterstützung für Gerätehütten im Altbestand“ wurde erstellt. In vielen Weingärten Wiens stehen viele kleine Weingarten-, Geräte- und Werkzeughütten (Schuppen), Unterstellräume für Traktoren usw., wie sie im städtischen Grünlandbereich häufig von Winzer:innen und Landwirten genutzt werden. Errichtet wurden die meisten in einer Zeit, in der der Weinbau im Vordergrund stand, nicht die Bürokratie. Doch was damals stillschweigend geduldet wurde, ist heute rechtlich problematisch.

Ohne Bewilligung droht Abbruchbescheid

Diese Hütten sind zwar oft unauffällig und seit Jahrzehnten genutzt, aber eben nicht offiziell bewilligt. Wenn sie den geltenden baurechtlichen Vorschriften nicht entsprechen, ist nach 2027 auch keine Genehmigung mehr möglich – selbst dann nicht, wenn sie bereits in den 1940er- oder 1950er-Jahren errichtet wurden.

Im Klartext: Was über Generationen stillschweigend geduldet wurde, wird ab 2028 zur Gefahr. Bis Ende 2027 erlaubt § 71a der Wiener Bauordnung noch eine nachträgliche Bewilligung solcher Altbauten, wenn sie seit über 30 Jahren bestehen und keine reguläre Genehmigung möglich ist. (Hinweis: Falls das Bauwerk ohnehin den gesetzlichen Bestimmungen entspricht, ist auch eine nachträgliche Bewilligung unter Einbringung der erforderlichen Unterlagen möglich). Diese sogenannte „Bewilligung für Bauten langen Bestandes“ wird danach nicht mehr angeboten. Damit sind Bewilligungen der Gebäude im „Ist Zustand“ möglich.

Ab 1. Jänner 2028 drohen für solche Bauwerke Abbruchbescheide, da eine nachträgliche Legalisierung dann ausgeschlossen ist – selbst wenn der Bau seit Jahrzehnten vor Ort steht und genutzt wird. Betroffen im landwirtschaftlichen Bereich sind insbesondere Weingartenhütten, Geräte- und Werkzeugschuppen. Grundsätzlich sind aber alle Gebäude und Sparten davon betroffen.

Jetzt handeln – Schritt für Schritt 

1. 
Prüfen Sie, ob für dasBauwerk eine Baubewilligungvorliegt (abzuklärenbei der Baubehörde).
2. Wenn nicht: Lassen Sie prüfen, ob die Voraussetzungen für eine „Bewilligung für Bauten langen Bestandes“ (§ 71a Wr. BO) erfüllt sind:
  • Das Gebäude besteht seit mindestens 30 Jahren an derselben Stelle.
  • Es gibt keine nachträgliche Genehmigungsmöglichkeit nach aktuellen Vorschriften.
  • Es liegen Bestandspläne vor oder können erstellt werden.
3.  Stellen Sie rechtzeitig – spätestens bis 31.12.2027 – den Antrag bei der MA 37 (Baupolizei).

Wichtig: Bei dieser Bewilligung müssen Nachbarrechte nicht beachtet werden, die Genehmigung erfolgt auf Widerruf (§ 71a der Wiener Bauordnung), bietet aber Schutz vor einem etwaigen Abriss. Auch wenn in der Vergangenheit kein Abbruchbescheid erlassen wurde, kann es ab 2028 dazu kommen!

Beratungsprodukt der LK Wien für Gebäude unter 15 m² bebaute Fläche

Für kleine Weingarten-, Geräte- und Werkzeughütten (Schuppen), mit unter 15 m² bebauter Fläche, gibt es ein vereinfachtes Verfahren. Hier kann die LK Wien mit ihrem neuen kostenpflichtigen Beratungsangebot unterstützen. Nach einer Begehung mit dem Gebäudebesitzer vor Ort erstellt die LK Wien einen kotierten Lageplan auf Grundlage des digitalen Stadtplanes Wien, erfasst eine Bilddokumentation der Gerätehütte im Sinne des § 63 Abs. 4 BO mit den vier Ansichten und Koten der Länge, der Breite und der Höhe der Gerätehütte und erstellt eine Beschreibung der Aufbauten der Wände und des Daches der Gerätehütte. Diese Unterlagen werden durch einen befugten Plan-Verfasser (LK-Projekt) unterfertigt und zur Einreichung an den Antragsteller übermittelt.

Beratungsprodukt „Einreichunterstützung für Gerätehütten im Altbestand“

Modulares Beratungsprodukt
Das von der Landwirtschaftskammer Wien erstellte Beratungsprodukt umfasst dabei zwei Module.

Modul 1 – LK Wien: Begehung mit dem Gebäudebesitzer vor Ort, Erstellung eines kotierten Lageplans auf Grundlage des digitalen Stadtplanes Wien Bilddokumentation der Gerätehütte im Sinne des § 63 Abs. 4 BO mit den vier Ansichten und Koten der Länge, der Breite und der Höhe der Gerätehütte und Beschreibung der Aufbauten der Wände und des Daches der Gerätehütte.

Modul 2 – lk-projekt: Überprüfung der Unterlagen durch einen befugten Plan-Verfasser (LK-Projekt), Unterfertigung und Retournierung der Dokumente zur Einreichung an den Antragsteller.

Die vom Antragsteller zu tragenden Kosten belaufen sich dabei auf insgesamt € 330 (LK Wien € 180 € inklusive Anfahrt Pauschale sowie lk-projekt € 150).

Die LK Wien weist darauf hin, dass die Abwicklung für Gebäude jeglicher Art über 15 m ² nicht von der LK Wien abgewickelt werden kann. Hier sind vollständige Bestandspläne gem. § 63 Abs 1 lit. a BO und § 64 BO beizulegen, die von einem/ einer befugten Planverfasser: in zu unterfertigen sind.

Dieses Angebot gilt aus rechtlichen Gründen ausschließlich für Kammermitglieder.
Links zum Thema
  • Einreichunterstützung für Gerätehütten im Altbestand
25.02.2026
Autor:Mag. Christian Reindl
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Weitere Informationen:
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