© karinnussbaumer.com |
Um was geht es?
Einheitswerte im Sinne des
Bewertungsgesetzes sind aktuell
zu halten. Das bisher bekannte
System einer automatischen
Hauptfeststellung, alle 9
Jahre, fällt weg. Ab 2032 erfolgt
die Feststellung der Einheitswerte
im sogenannten rollierenden
Verfahren. Dabei wird
ein Primärindex für das gesamte
land- und forstwirtschaftliche
Vermögen festgesetzt. Darüber
hinaus ist für alle Unterarten
des landwirtschaftlichen
Vermögens (Gartenbau, Weinbau,
Landwirtschaft etc.) zusätzlich
je ein Sekundärindex
festzulegen.
Das neu geplante rollierende Verfahren bzw. die Indizes haben den Zweck, auf Veränderungen des Einkommens in der jeweiligen Vermögensart, über einen längeren Zeitraum zu reagieren. Nur bei einer Veränderung im Beobachtungszeitraum (Durchschnittsbetrachtung) von 10 Jahren, bei Abweichungen von über/unter 20 %, sowohl im Primärindex als auch im Sekundärindex der jeweiligen Sparte, wird ausschließlich für diese Überschreitungen ein neuer Einheitswert für die jeweilige Sparte bzw. Betriebe festgesetzt. Sekundärindizes bestehen für alle Unterarten des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens auf Basis des Grünen Berichts, ausgenommen dem Gartenbau. Grund hierfür ist, dass die Daten aus dem Grünen Bericht (Stichproben) nicht ausreichend für die Erstellung eines Sekundärindex im Gartenbau sind, da zu wenige Betriebe teilgenommen haben.
Es bedarf daher dringend Daten zu Aufzeichnungen von Gartenbaubetrieben, für die Erstellung des jährlichen Grünen Berichts sowie für die Erstellung eines eigenen Sekundärindex für den Gartenbau.
Das neu geplante rollierende Verfahren bzw. die Indizes haben den Zweck, auf Veränderungen des Einkommens in der jeweiligen Vermögensart, über einen längeren Zeitraum zu reagieren. Nur bei einer Veränderung im Beobachtungszeitraum (Durchschnittsbetrachtung) von 10 Jahren, bei Abweichungen von über/unter 20 %, sowohl im Primärindex als auch im Sekundärindex der jeweiligen Sparte, wird ausschließlich für diese Überschreitungen ein neuer Einheitswert für die jeweilige Sparte bzw. Betriebe festgesetzt. Sekundärindizes bestehen für alle Unterarten des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens auf Basis des Grünen Berichts, ausgenommen dem Gartenbau. Grund hierfür ist, dass die Daten aus dem Grünen Bericht (Stichproben) nicht ausreichend für die Erstellung eines Sekundärindex im Gartenbau sind, da zu wenige Betriebe teilgenommen haben.
Es bedarf daher dringend Daten zu Aufzeichnungen von Gartenbaubetrieben, für die Erstellung des jährlichen Grünen Berichts sowie für die Erstellung eines eigenen Sekundärindex für den Gartenbau.
![[1746006337364288_5.jpg]](https://cdn.lko.at/lko3/mmedia/image/2025.04.30/1746006337364288_5.jpg?1746006355)
![[1746006337364288_1.jpg]](https://cdn.lko.at/lko3/mmedia/image/2025.04.30/1746006337364288_1.jpg?1746006355)