Nunmehr bietet FinanzOnline die Möglichkeit, sich bei ausschließlich nichtselbstständigen Einkünften (z. B. ausschließlicher Pensionsbezug) von einer Vertrauensperson in steuerlichen Angelegenheiten helfen zu lassen. © pfpgroup/stock.adobe.com |
Seit Jänner 2026 können natürliche Personen ihre Anliegen in FinanzOnline von einer vertrauten, volljährigen Person (Vertrauensperson) erledigen lassen. Die unentgeltliche Vertretung ermöglicht es der Vertrauensperson, im Namen der vertretenen Person zu handeln. Dies ist transparent und auch sicher, weil eindeutig erkennbar ist, wer für wen in FinanzOnline tätig war. Überdies ist eine jederzeitige Widerrufbarkeit möglich.
Dieses Service richtet sich an Menschen, die sich in der digitalen Welt nicht zurechtfinden, daher Unterstützung bei der Nutzung von FinanzOnline benötigen und dafür eine Person ihres Vertrauens bevollmächtigen möchten. Mit der unentgeltlichen Vertretung kann eine volljährige, voll handlungsfähige Vertrauensperson sämtliche Funktionen in FinanzOnline nutzen, die auch die vertretene Person verwenden kann. Dazu zählen auch Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Geldgebarung, wie beispielsweise Rückzahlungsanträge oder Änderungen der Kontoverbindung. Ein uneingeschränktes Vertrauen in die Vertrauensperson ist daher unerlässlich. Eine Zustellvollmacht ist zwar nicht von der unentgeltlichen Vertretung in FinanzOnline umfasst, allerdings kann die Vertrauensperson auf alle Dokumente zugreifen, die der vertretenen Person elektronisch in FinanzOnline zugestellt wurden. Die Vertretung ist ausschließlich unentgeltlich. Sie dient insbesondere der Unterstützung im Familien- oder Vertrauenskreis und darf nicht berufsmäßig (gegen Entgelt) ausgeübt werden. Eine unentgeltliche Vertretung kann eingerichtet werden, wenn die vertretene Person:
Dieses Service richtet sich an Menschen, die sich in der digitalen Welt nicht zurechtfinden, daher Unterstützung bei der Nutzung von FinanzOnline benötigen und dafür eine Person ihres Vertrauens bevollmächtigen möchten. Mit der unentgeltlichen Vertretung kann eine volljährige, voll handlungsfähige Vertrauensperson sämtliche Funktionen in FinanzOnline nutzen, die auch die vertretene Person verwenden kann. Dazu zählen auch Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Geldgebarung, wie beispielsweise Rückzahlungsanträge oder Änderungen der Kontoverbindung. Ein uneingeschränktes Vertrauen in die Vertrauensperson ist daher unerlässlich. Eine Zustellvollmacht ist zwar nicht von der unentgeltlichen Vertretung in FinanzOnline umfasst, allerdings kann die Vertrauensperson auf alle Dokumente zugreifen, die der vertretenen Person elektronisch in FinanzOnline zugestellt wurden. Die Vertretung ist ausschließlich unentgeltlich. Sie dient insbesondere der Unterstützung im Familien- oder Vertrauenskreis und darf nicht berufsmäßig (gegen Entgelt) ausgeübt werden. Eine unentgeltliche Vertretung kann eingerichtet werden, wenn die vertretene Person:
- volljährig und voll handlungsfähig ist,
- ausschließlich Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit, wie z.B. Pensionseinkünfte (keine anderweitigen Einkünfte), erzielt,
- eine volljährige, voll handlungsfähige Vertrauensperson bevollmächtigen möchte.
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