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    Gülleausbringung 2026: Geruch vermeiden - Konflikte vermeiden

    Wenn man dem aktuellen Wetterbericht Glauben schenken darf, steht der Beginn der diesjährigen "Güllesaison" unmittelbar bevor. Im Frühjahr wird bei vielen Betrieben wieder aktive Kreislaufwirtschaft gelebt, indem die höchst wertvollen Wirtschaftsdünger auf Äckern und Wiesen ausgebracht werden. Gerade in Zeiten der extrem hohen Preise für Mineraldünger haben die Wirtschaftsdünger für die bedarfsgerechte Versorgung unserer Kulturpflanzen mit wertvollen Nährstoffen eine ganz besondere Bedeutung.

    Aktiv Aufklärungsarbeit leisten

    Es ist zu beobachten, dass sich Beschwerden und Nachfragen zur Ausbringung von Wirtschaftsdüngern (insbesondere Gülle oder Hühnermist) häufen. Das nachbarschaftliche Verständnis nimmt für Geruchsbelästigung ab. Es gilt jedenfalls, Konflikte zu vermeiden und auf aktive Aufklärungsarbeit zu setzen.
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    Gülleausbringung im Frühjahr – Rückführung wertvoller Nährstoffe aus der Tierhaltung. Die Ausbringung mittels bodennaher Technik zum Schutz vor gasförmigen Nährstoffverlusten muss das Ziel sein. © BWSB/Wallner
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    Gülleausbringung im Frühjahr – Rückführung wertvoller Nährstoffe aus der Tierhaltung. Die Ausbringung mittels bodennaher Technik zum Schutz vor gasförmigen Nährstoffverlusten muss das Ziel sein. © BWSB/Wallner
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    Gesetzliche Regelung im ABGB

    Im Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB) ist im § 364 ABGB, Abs. 2 folgendes geregelt: "Der Eigentümer eines Grundstückes kann dem Nachbarn die von dessen Grund ausgehenden Einwirkungen durch Abwässer, Rauch, Gase, Wärme, Geruch, Geräusch, Erschütterung und ähnliche insoweit untersagen, als sie das nach den örtlichen Verhältnissen gewöhnliche Maß überschreiten und die ortsübliche Benutzung des Grundstückes wesentlich beeinträchtigen. Unmittelbare Zuleitung ist ohne besonderen Rechtstitel unter allen Umständen unzulässig.“

    Die Düngung von landwirtschaftlichen Nutzflächen ist eine übliche Bewirtschaftungsmaßnahme, die vom Nachbarn grundsätzlich hinzunehmen ist. Ein Ausbringzeitpunkt ist so zu wählen, dass es zu einer möglichst geringen Beeinträchtigung kommt, keineswegs vorsätzlich. Diesbezüglich kommt der § 364 ABGB, Abs. 1 zur Anwendung: "... haben die Eigentümer benachbarter Grundstücke bei der Ausübung ihrer Rechte aufeinander Rücksicht zu nehmen.“

    Checkliste: Maßnahmen zur Vermeidung von "Diskussionen" mit Mitbürgern

    • Aktives Zugehen auf Anrainer:innen bzw. Nachbar:innen mit Informationen über die Wichtigkeit der Düngungsmaßnahmen und Bildung einer "WhatsApp"-Gruppe, wo rechtzeitig informiert bzw. angekündigt wird, dass Wirtschaftsdünger ausgebracht wird (z.B. Geschätzte Nachbarin, geschätzter Nachbar! Morgen erfolgt eine Gülleausbringung zur Versorgung des Wintergerstenbestandes mit wertvollen Nährstoffen. Es kann daher vorübergehend zu Geruchsbeeinflussungen kommen! Danke für euer Verständnis!). Diese Informationsmöglichkeit kann z.B. auch für andere Maßnahmen (z.B. Pflanzenschutz) genutzt werden.
    • Unmittelbare Einarbeitung von flüssigen Wirtschaftsdüngern inkl. Hühnermist und Klärschlamm - Auflagen zur Ammoniakreduktionsverordnung beachten! Siehe: Einarbeitungs- und Aufzeichnungsverpflichtung auch für alle Festmiste ab 2026!
    • Ausbringung von Wirtschaftsdüngern wenn möglich bei kühler Witterung vor Niederschlägen
    • Bodennahe Ausbringtechniken (Schleppschlauch, Schleppschuh, Injektion) verwenden
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    Bodennahe Ausbringtechniken vermeiden Ammoniakverluste. Einfache Messgeräte zeigen den Unterschied direkt nach der Ausbringung. © FRICK; BWSB/Wallner
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    Bodennahe Ausbringtechniken vermeiden Ammoniakverluste. Einfache Messgeräte zeigen den Unterschied direkt nach der Ausbringung. © FRICK; BWSB/Wallner
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    • Ausbringung von Wirtschaftsdüngern an Sonn- und Feiertagen wenn möglich vermeiden (speziell bei Garten- bzw. Grillwetter)
    • Güllebehandlung durchführen (Verdünnung, Homogenisierung etc.)
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    Verdünnte bzw. separierte Gülle bringt Vorteile im Fließverhalten und in der Wirksamkeit! © BWSB/Wallner
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    Verdünnte bzw. separierte Gülle bringt Vorteile im Fließverhalten und in der Wirksamkeit! © BWSB/Wallner
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    • Abstand halten bei der Dünger(Gülle)ausbringung zu Siedlungen/Zäunen/Nachbargrundstücken, Kanälen und Brunnenanlagen
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    Vorsicht Kanal! © BWSB/Wallner
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    Vorsicht Kanal! © BWSB/Wallner
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    • Düngungsfreie Streifen entlang von Oberflächengewässern anlegen, Abstände einhalten
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    Bodennahe Gülleausbringung mit z.B. Schleppschuhtechnik hilft Emissionen zu vermeiden. Die höchste Reduktion von Emissionen ermöglicht die unmittelbare Einarbeitung z.B. mittels Güllegrubber. © BWSB/Wallner
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    Bodennahe Gülleausbringung mit z.B. Schleppschuhtechnik hilft Emissionen zu vermeiden. Die höchste Reduktion von Emissionen ermöglicht die unmittelbare Einarbeitung z.B. mittels Güllegrubber. © BWSB/Wallner
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    Appell zur Teilnahme an ÖPUL - heuer letzte Einstiegsmöglichkeit!

    Gemäß aktuellem Stand ist der letzte Einstieg in die Maßnahme "Bodennahe Ausbringung flüssiger Wirtschaftsdünger und Gülleseparierung“ mit dem Förderjahr 2027 möglich, dabei hat die Beantragung bis spätestens am 31. Dezember 2026 zu erfolgen.

    Fazit

    Gasförmige Verluste von Nährstoffen stören nicht nur die angrenzenden Nachbarn, führen zu hohen Feinstaubbelastungen und letztendlich fehlen die wertvollen Nährstoffe den Kulturpflanzen für ihre Entwicklung. Ziel muss sein, gemeinsam Lösungen zu finden, um gegenseitiges Verständnis zu erreichen bzw. zu verstärken.
    Links zum Thema
    • Einarbeitungs- und Aufzeichnungsverpflichtung auch für alle Festmiste ab 2026!
    • Bodennah streifenförmige Ausbringung und Separierung von Rindergülle - aktueller Stand
    • Bodennahe Ausbringung flüssiger Wirtschaftsdünger und Gülleseparation | AMA
    25.02.2026
    Autor:DI Thomas Wallner
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    Weitere Informationen:
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