Ihre Situation
Sie haben ein Gebäude (Weingartenhütten, Geräte- und Werkzeugschuppen) unter 15m² bebauter Fläche, welches über 30 Jahre alt ist („Bauten langen Bestandes“). Für dieses Gebäude gibt es aber keine baurechtliche Bewilligung. Um einen Abrissbescheid zu vermeiden, können sie bis Ende 2027 mit einem vereinfachten Verfahren eine nachträgliche Bewilligung verlangen