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Was tun, wenn eine Arbeitskraft am Betrieb ausfällt? - Serie Lebensrealität Bauernhof

In landwirtschaftlichen Betrieben kommt es immer wieder zu Notlagen, wenn ein Betriebsführer oder ein hauptberuflich am Betrieb beschäftigter Ehegatte bzw. Kind aufgrund von Unfall, Krankheit, andauernder Überlastung längerfristig ausfällt und nicht arbeiten kann.
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Hier ist die Kontaktaufnahme mit der Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen sehr wichtig, einerseits kann über die Rehabilitationsberatung die Weiterführung des Betriebes geplant werden und andererseits gibt es hier auch Zuschüsse für Betriebshilfeeinsätze für unaufschiebbare Arbeiten.
Wichtig für die Förderung des Betriebshilfeeinsatzes durch die SVS ist, dass der Betriebsführer oder eine hauptberuflich beschäftigte Person (Ehegatte bzw. Kind) am Betrieb ausfällt, welche nach dem Bauernsozialversicherungsgesetz (BSVG) versichert ist. Es ist dann eine Bedarfsmeldung vor Einsatzbeginn direkt bei der jeweiligen Maschinenring-Geschäftsstelle oder bei der SVS erforderlich.
Die Zuschusshöhe der SVS beträgt für soziale Betriebshilfe:

• für 90 Einsatztage max. 8 Stunden/Tag 12 Euro pro Stunde für max.
   80% der anerkannten Gesamtkosten
• für weitere Einsatztage max. 6 Stunden/Tag 12 Euro pro Stunde für
   max. 80% der anerkannten Gesamtkosten

Die Zuschusshöhe der SVS beträgt für Rehabilitationsbetriebshilfe:

• 12 Euro pro Stunde für vorbewilligte Einsatzstunden für max. die
   anerkannten Gesamtkosten
Auch eine Möglichkeit bei längerem Ausfall einer Arbeitskraft am Betrieb wäre der Einsatz eines Zivildieners. Die Antragstellung hat hier bei der LK Oberösterreich, Abteilung Bildung und Beratung zu erfolgen. Die Kosten für den Einsatzbetrieb betragen 4,50 Euro je geleisteter Arbeitsstunde. Zusätzlich ist dem Zivildiener vom Einsatzbetrieb eine Unterkunft und die Verpflegung zur Verfügung zu stellen. Nähere Informationen dazu gibt es auf der Homepage der Landwirtschaftskammer OÖ unter Betriebsführung/Lebensqualität und Zeitmanagement im Beitrag "Zivildiener in der Landwirtschaft".
19.02.2026
Autor:Mag. Manuela Lang, LK OÖ
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