Wichtige Rahmenbedingungen
- Anrechenbar sind Kurse ab 1.1.2022, sofern sie bei einem akkreditierten Bildungsanbieter besucht wurden (Liste: https://www.ama.at/fachliche-informationen/oepul/listen/).
- Die Weiterbildung ist grundsätzlich vom Betriebsführer bzw. von der Betriebsführerin zu absolvieren.
- In Ausnahmefällen kann eine maßgeblich am Betrieb tätige und in die Bewirtschaftung eingebundene Person teilnehmen – sofern diese keinen eigenen Betrieb führt.
- Bei innerfamiliären Betriebsteilungen muss jede Person die Weiterbildung für den jeweils eigenen Betrieb absolvieren.
- Die Weiterbildung ist personenbezogen. Verlässt die geschulte Person den Betrieb vor Ablauf der Frist, müssen die Stunden nachgeholt werden.
- Zusätzlich ist bis spätestens 31.12.2026 ein betriebsbezogenes Grundwasserschutzkonzept am Betrieb bereitzuhalten (Details in Landwirtschaft, Ausgabe 1/2026).
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