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Beantragung einer Umstellungsförderung

Hier finden Sie eine Anleitung zur Beantragung einer Förderung im Rahmen der Weingartenumstellung. Die Antragstellung ist ganzjährig möglich.
Beachten Sie, dass der Antrag gestellt werden muss bevor mit den Arbeiten (dem Auspflanzen) begonnen wird. Bei der Beantragung von Mauer- bzw. Böschungsterrassen oder falls Sie Hilfe bei der Beantragung benötigen stehen die BeraterInnen der Landwirtschaftskammer gerne zur Verfügung.

Wichtige Punkte die weiters zu beachten sind:

  • Die Auspflanzung muss im Rahmen einer Wiederbepflanzung erfolgen (Pflanzrecht durch Rodung) und mindestens 20ar förderfähige Fläche aufweisen
  • Wird ein Weingarten auf einer gerodeten Weingartenfläche ausgepflanzt, müssen die gerodeten Rebstöcke zum Zeitpunkt der Rodung mindestens 15 Jahre alt gewesen sein
  • Es muss eine Sortenänderung oder eine Änderung der Bewirtschaftungstechnik erfolgen. Als Umstellung der Bewirtschaftungstechnik gilt die Neuanlage eines Weingartens mit höchstens 2,80 m² Standraum pro Stock sowie eine Unterstützung mit mindestens vier Drahtebenen (ein Kordondraht und drei Drahtpaare )
  • Es müssen Rebsorten gem. Rebsorten-Verordnung gepflanzt werden (Qualitätswein bzw. Rebsortenweine)
  • Die förderfähige Fläche umfasst die bestockte Fläche plus eine halbe Reihenweite auf jeder Seite.
17.02.2026
Autor:Christian Eitler, BSc.
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Weitere Informationen:
  • Konditionalität im Weinbau

  • Beantragung einer Umstellungsförderung

  • ÖPUL im Weinbau - Allgemeine Fördervoraussetzungen

  • Biologische Wirtschaftsweise

  • Einschränkung ertragssteigernder Betriebsmittel

  • Erosionsschutz Wein, Obst und Hopfen

  • Herbizidverzicht Wein, Obst und Hopfen

  • Insektizidverzicht Wein, Obst und Hopfen

  • Pflanzenschutzmittel, Anwenderbestimmungen, Aufzeichnungen

  • Persönliche Eignung des Anwenders (Sachkundeausweis)