Beseitigung Zwischenfrüchte
Beantragte Begrünungsvarianten 2, 4, 5 und 6 müssen über den Winter bestehen bleiben und dürfen erst ab bestimmten Terminen im Februar und März umgebrochen werden - siehe Tabelle. Ab diesen Terminen ist der Einsatz von Bodenbearbeitungsgeräten wie Grubber, Kreiselegge, Scheibenegge, Messerwalze oder auch ein Pflugeinsatz möglich.