Zwei Mal pro Jahr muss die aktuelle Anzahl der insgesamt betreuten, besiedelten Bienenstöcke ins VIS eingetragen werden, und zwar zu den Stichtagen
- 30. April, diese Angabe muss bis spätestens 30. Juni im VIS erfolgen, und zum
- 31. Oktober, diese Angabe muss bis spätestens 31. Dezember im VIS eingetragen werden.
Die gänzliche Aufgabe der Bienenhaltung ist bis längstens zum 1. April des Folgejahres an das VIS zu melden. Jede Änderung der Bienenstandorte sowie die Aufgabe eines Standortes müssen innerhalb der Frist von 7 Tagen im VIS eingetragen werden.
Neben der Direktmeldung durch die Imker:innen besteht die Möglichkeit der Meldung durch die Ortsgruppen. Die Imker:innen müssen dafür der Ansprechperson der Ortsgruppe Ihre Zustimmung geben. Die Ansprechperson beantragt beim VIS eine Zugriffsberechtigung als "Ortsgruppe" und gibt bekannt, für welche Mitglieder Sie die Daten verwalten darf. Bei diesen Imker:innen wird der "Ortsgruppenschlüssel" aktiviert, das bedeutet, dass die Ansprechperson der Ortsgruppe diese Betriebe im VIS einsehen und die Daten bearbeiten kann.
Informationen zu den verschiedenen Registrierungswegen sowie eine ausführliche Anleitung, wie die erforderlichen Eintragungen im VIS durchgeführt werden können, finden Sie unter
https://vis.statistik.at/vis/bienen/meldepflichten .