Zahlt jemand überhaupt keine Steuer, kann es auch eine Gutschrift (Negativsteuer) geben.
Alleinverdienerin oder Alleinverdiener ist,
Alleinverdienerin oder Alleinverdiener ist,
- wer selbst oder wessen (Ehe-)Partnerin oder (Ehe-)Partner für mindestens sieben Monate Anspruch auf Familienbeihilfe für ein oder mehrere Kinder hat und
- wer mehr als sechs Monate im Kalenderjahr verheiratet ist oder in einer eingetragenen Partnerschaft oder Lebensgemeinschaft lebt. Die (Ehe-)Partnerin/der (Ehe-)Partner muss unbeschränkt steuerpflichtig sein, und die (Ehe-)Partner dürfen nicht dauernd getrennt leben.
- wer mehr als sechs Monate im Kalenderjahr nicht in einer Ehe oder eheähnlichen Gemeinschaft lebt und
- für mindestens sieben Monate Anspruch auf Familienbeihilfe für mindestens ein Kind hat.
- bei einem Kind 601 Euro,
- bei zwei Kindern 813 Euro,
- und für das dritte und jedes weitere Kind ist eine Erhöhung um jeweils 268 Euro jährlich vorgesehen.
![[1770200225084918_7.jpg]](https://cdn.lko.at/lko3/mmedia/image//2026.02.04/1770200225084918_7.jpg?1770259471)
![[1770200225084918_1.jpg]](https://cdn.lko.at/lko3/mmedia/image//2026.02.04/1770200225084918_1.jpg?1770259471)