Fast alle brauchen betriebsbezogene Stickstoffdokumentation!
Gemäß Nitrat-Aktionsprogramm-Verordnung (NAPV) ist von allen Betrieben (mit Ausnahmen) eine betriebsbezogene Stickstoffdokumentation durchzuführen. Der Stickstoffanfall am Betrieb ist dem Stickstoffbedarf der Kulturen gegenüberzustellen. Diese Berechnungen sind bis spätestens 31. Jänner für das jeweils vorangegangene Kalenderjahr zu erledigen (Aufbewahrungspflicht sind sieben Jahre).
Siehe auch Gesamtbetriebliche N-Bilanz spätestens bis 31. Jänner 2026!
Siehe auch Gesamtbetriebliche N-Bilanz spätestens bis 31. Jänner 2026!
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