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    Düngen: planen und aufzeichnen

    Der Fokus liegt aktuell bei den neuen Pflanzenschutzanforderungen, aber aufpassen: Düngeaufzeichnungen sind jährlich fristgerecht bzw. tagesaktuell zu erledigen.

    Fast alle brauchen betriebsbezogene Stickstoffdokumentation!

    Gemäß Nitrat-Aktionsprogramm-Verordnung (NAPV) ist von allen Betrieben (mit Ausnahmen) eine betriebsbezogene Stickstoffdokumentation durchzuführen. Der Stickstoffanfall am Betrieb ist dem Stickstoffbedarf der Kulturen gegenüberzustellen. Diese Berechnungen sind bis spätestens 31. Jänner für das jeweils vorangegangene Kalenderjahr zu erledigen (Aufbewahrungspflicht sind sieben Jahre).

    Siehe auch Gesamtbetriebliche N-Bilanz spätestens bis 31. Jänner 2026! 
     

    Wer braucht schlagbezogene Aufzeichnungen?

    Alle Betriebe mit Sitz im Nitratrisikogebiet "Traun-Enns-Platte" (mit Ausnahmen) sind laut NAPV verpflichtet zu laufenden, schlagbezogenen Stickstoffdüngungsaufzeichnungen.

    Ebenso müssen "GRUNDWasser 2030"-Teilnehmer:innen auf allen Ackerschlägen innerhalb der Gebietskulisse ihre schlagbezogene Düngedoku tagesaktuell führen. Diese Aufzeichnungen sind elektronisch zu erstellen und im Bedarfsfall dem BMLUK zu übermitteln.

    Düngeplanung nur für GW-2030!

    "GRUNDWasser 2030"-Teilnehmer:innen planen bis 28. Februar schlagbezogen auf Basis einer realistischen Ertragseinschätzung. Dabei werden die voraussichtlich am Betrieb eingesetzten Stickstoff-Dünger (anfallende Wirtschaftsdünger und zugekaufte Handelsdünger) dem Nährstoffbedarf der wahrscheinlich angebauten (bzw. schon bestehenden) Ackerkulturen gegenübergestellt und die N-Mengen entsprechend vollständig aufgeteilt. Bei einer AMA-Kontrolle muss die Planung bis 28. Februar vorliegen.

    Unterstützung durch Aufzeichnungsprogramme

    Mit dem ÖDüPlan Plus kann man vor allem die geforderten schlagbezogenen Aufzeichnungen, die Planungs- und die Bilanzierungsberechnungen im richtigen Umfang einfach erledigen. Infos gibt es dazu auf www.ödüplan.at.

    Für die gesamtbetriebliche Dokumentation stellt der LK-Düngerrechner eine einfache Hilfe dar.

    Im neuen Beratungsblatt zu Aufzeichnungsverpflichtungen sind alle Anforderungen kompakt zusammengefasst.
    Weitere Infos und Details unter 050/6902-1426 oder online www.bwsb.at.

    Vorgaben für „GRUNDWasser 2030“-Teilnehmer

    Schlagbezogene Aufzeichnungen Bis wann zu erledigen?
    N-Bilanzierung 31.12. des Verpflichtungsjahres
    N-Düngeplanung 28.02. des Verpflichtungsjahres
    N-Düngungs- und Erntemaßnahmen laufend und aktuell
    In Tabellenprogramm öffnen
    1 Schritt: Datei auf Festplatte speichern. speichern abbrechen
    2 Schritt: In MS Excel öffnen.
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    Mit dem Ende der N-Verbotszeiträume (NAPV-Richtlinien beachten) werden die Düngungsaufzeichnungen wieder relevant. © BWSB/Wallner
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    Mit dem Ende der N-Verbotszeiträume (NAPV-Richtlinien beachten) werden die Düngungsaufzeichnungen wieder relevant. © BWSB/Wallner
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    Links zum Thema
    • Gesamtbetriebliche N-Bilanz spätestens bis 31. Jänner 2026!
    • Neues Beratungsblatt zu Aufzeichnungsverpflichtungen - Stand Jänner 2026
    • ÖDüPlan Plus
    • LK-Düngerrechner - ein kostenloses EDV-Programm der Landwirtschaftskammern
    • Boden.Wasser.Schutz.Beratung.
    02.02.2026
    Autor:DI Elisabeth Murauer
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