Neue Beitragsordnung beschlossen
Vollversammlung setzt gesetzliche Anpassungen um
Die zunehmend neuen Produktionsformen
in der Landwirtschaft
(Pilze, Insekten,
Hanf, Aquakulturen, Insekten
usw.) und ein ergangenes Erkenntnis
des Verwaltungsgerichts
Wien machten eine Überarbeitung
und Anpassung der
Beitragsordnung notwendig. In
Zuge der nunmehrigen Überarbeitung
wurden entsprechend
dem Aufbau und der Gliederung
der Kammerzugehörigen
laut § 3 Kammergesetz die Bemessungsgrundlagen
der jeweiligen
Gruppen der Kammerzugehörigen
strukturiert, ausformuliert
und entsprechend in
der Beitragsordnung angepasst.
Dabei wurde auch die Einstufung
von Pensionisten klargestellt:
Bewirtschaften Personen,
die bereits eine Pension
beziehen, weiter Flächen
oder üben sie unverändert eine
land- und fortwirtschaftliche
Tätigkeit aus, sind diese, unabhängig
von der Größe und
dem Umfang, als hauptberufliche
Tätigkeit einzustufen.
Anpassung der Bemessungrundlagen
Als Bemessungsgrundlagen
insbesondere der land- und
forstwirtschaftlichen Erwerbsund
Wirtschaftsgenossenschaften
und der neuen Produktionsformen
werden die
wirtschaftliche Leistungsfähigkeit
des Betriebes, die sich aus
dem Nettoproduktionswert
des letztverfügbaren Jahresabschlusses
ergibt, herangezogen.
Auch die Beschaung und
Ermittlung der Bemessungsgrundlagen
und die Höhe der
Beitragssätze wurden den adaptierten
Bemessungsgrundlagen
entsprechend angepasst.
Laut § 4 (1) der Beitragsordnung
hat nunmehr die Vollversammlung
jährlich im Zuge der
Beratung und Beschlussfassung
über den Jahresvoranschlag
die jährliche Festsetzung der
Beitragssätze gemäß Anhang I
zu beschließen. Der Hebesatz
muss für alle Umlagepflichtigen
gleich hoch sein. Die Beschlussfassung
des Anhangs 1 (Änderung
der Beitragssätze) bedarf
der Genehmigung der Landesregierung.
Weitere Änderungen betreffen
notwendige Anpassungen
und Klarstellungen im Rechtsmittelverfahren.
Beschlussfassung & Genehmigung
Die Änderung der Beitragsordnung
wurden in der Vollversammlung
am 27. November
2025 beschlossen und der Landesregierung
zur Beschlussfassung
vorgelegt. Die durch die
Landesregierung am 13.01.2026
genehmigte Beitragsordnung
samt beschlossener Beitragssätze
(Anhang 1) finden sie kundgemacht
auf der Homepage der
LK Wien unter den Geschäftsgrundlagen
(Geschäftsordnung
| Landwirtschaftskammer
Wien; wien.lko.at/beitragsordnung).
Mit dem finanziellen Beitrag
der Kammerzugehörigen
wird wesentlich zur Sicherung
der vielfältigen Angebote und
Dienstleistungen in Form von
Beratung, Bildung und Förderung
beigetragen.
30.01.2026
Autor:Mag. Christian Reindl