1) Dokumentation und Prävention Evaluierungen & Unterweisungen: Die Ermittlung der Gefahren im Betrieb und die entsprechenden Unterweisungen der Mitarbeiter müssen laut §§ 187 und 197 LAG dokumentiert werden.
Zahlreiche Quellen bieten hier online allgemeine Vorlagen an.
Speziell für den
Obstbau findet sich auf
www.obstland.at im Mitgliederbereich eine Hilfestellung zum Download. Dokumentierte Evaluierung und Unterweisung sind nach Unfällen ein wesentlicher Nachweis für die Erfüllung der Sorgfaltspflicht des Dienstgebers!
Arbeitszeit- und Urlaubsaufzeichnungen: Sämtliche Aufzeichnungen im Zusammenhang mit der Beschäftigung von Arbeitskräften müssen vorhanden und aktuell sein.
Präventivdienste: Sicherheitsfachkraft (SFK) und Arbeitsmediziner (AMED) sind verpflichtend Die
AUVA‑Präventionszentren bieten für Arbeitsstätten mit bis zu 50 Beschäftigten (max. Betrieb 250 Beschäftigte) kostenlose sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Betreuung.
Kontakt Landesstelle Graz: GLD@auva.at, +43 5 93 93‑33000/‑33609,
Göstinger Straße 26, 8020 Graz.
www.auva.at