Ablauf der Antragstellung
Für den Zukauf konventioneller Tiere auf Biobetrieben muss nachgewiesen werden, dass keine gleichwertigen Biotiere am Markt (innerhalb von 65 km) angeboten werden. Einen PDF-Nachweis (Nicht-Verfügbarkeitsbestätigung) dafür erhält man auf www.almmarkt.com. Hier sind sämtliche angebotenen Biotiere (Rinder, Schafe und Ziegen), privat oder auf Versteigerungen, österreichweit gelistet. Diese Datenbank kann jeder Biobetrieb auch für die Vermarktung seiner Tiere kostenlos nutzen.
Die Nicht-Verfügbarkeitsbestätigung muss im VIS (Verbrauchergesundheitsinformationssystem) dem jeweiligen Antrag beigefügt, und dieser muss anschließend abgesendet werden. Damit ergeht eine Meldung sowohl an die Biokontrollstelle als auch an die Behörde (Land Kärnten – Abt. 5, Gesundheit und Pflege), welche einen Bescheid ausstellt. Der Zukauf ist abhängig von der Antragsart größtenteils bereits nach Antragstellung möglich. Eine Bescheidgebühr (derzeit 27,50 Euro/Antrag) wird anschließend von der Behörde vorgeschrieben. Die Gültigkeit der jeweiligen Anträge beträgt sechs Monate. Man muss also, sollte man das heurige Kontingent für Kalbinnen nicht innerhalb von sechs Monaten ausgeschöpft haben, für einen Zukauf im Herbst einen neuen Antrag im VIS stellen.