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Vor-Ort-Kontrollen sind ein wichtiger Teil der Abwicklung des ÖPUL und können alle teilnehmenden Betriebe betreffen. Die Kontrollquote für das Antragsjahr 2024 von flächen- oder betriebsbezogenen Maßnahmen lag bei rund drei Prozent und für tierbezogene Maßnahmen bei rund fünf Prozent. Ziel dieser Kontrollen ist es, die korrekte Umsetzung der beantragten Maßnahmen sicherzustellen und eine faire Mittelverwendung zu gewährleisten. Im Rahmen einer Vor-Ort-Kontrolle wird direkt am Betrieb überprüft, ob die Förderverpflichtungen erfüllt werden.
Seit 2023 wurde neben den Vor-Ort-Kontrollen das Flächenmonitoring (Area Monitoring System - AMS) und damit zusätzliche Verwaltungsprüfungen eingeführt. Dieses satellitengestützte System ermöglicht einen laufenden Flächenabgleich mit den Antragsangaben und den inhaltlichen Auflagen.
Seit 2023 wurde neben den Vor-Ort-Kontrollen das Flächenmonitoring (Area Monitoring System - AMS) und damit zusätzliche Verwaltungsprüfungen eingeführt. Dieses satellitengestützte System ermöglicht einen laufenden Flächenabgleich mit den Antragsangaben und den inhaltlichen Auflagen.
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