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Infrastrukturprojekte: 5 Tipps zu Genehmigungsverfahren

Neben der Vertragsfrage ist bei Infrastrukturprojekten ein Augenmerk auf Behördenverfahren zu legen. Aufmerksamkeit, Blick auf Amtstafeln sowie Infos unter Nachbarn sind vorteilhaft. 5 Tipps helfen dabei Verfahrensschritte, Änderungen, Fristen und Folgen nicht zu übersehen.
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In Maßnahmenplänen können zusätzliche ökologische Ausgleichsmaßnahmen eingeplant sein © LK OÖ
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In Maßnahmenplänen können zusätzliche ökologische Ausgleichsmaßnahmen eingeplant sein © LK OÖ
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  1. Fristen beachten
  2. Dokumente sichern
  3. Pläne prüfen
  4. Verträge abgleichen
  5. Parteistellung wahren
Infrastrukturunternehmen müssen für viele ihrer Projekte wie Straßen, Bahn, Wasserbau oder Leitungen behördliche Genehmigungen einholen. Die Inanspruchnahme von Grundstücken ist mit dem Grundeigentümer bzw. der -eigentümerin zu regeln. Idealerweise erfolgt diese Regelung vor Genehmigungsverfahren. 

Zum Genehmigungsverfahren werden Antragsunterlagen eingereicht. Die Behörde legt diese zur Einsicht und Stellungnahme auf.
Die behördliche Bekanntmachung von Unterlagen kann durch 
-    persönliche Verständigung oder
-    bei Großverfahren durch öffentliche Kundmachung eines Edikts erfolgen.

1. Fristen beachten

In den behördlichen Schriftstücken sind Fristen, Termine und Rechtsfolgen (Verlust der Parteistellung) angeführt. Die Fristen sind einzuhalten, denn nach deren Ablauf ist es zu spät.
 

2. Dokumente sichern

Die Kundmachungen geben an, wie die öffentlich aufgelegten Einreichunterlagen, Gutachten, Verhandlungsschriften oder später Bescheide zugänglich sind. Die Dokumente sind nur innerhalb der jeweiligen Frist einsehbar oder - wenn sie im Internet veröffentlicht werden - abrufbar; danach nicht mehr.
Bei Einsicht bei der Behörde oder Gemeinde können von wichtigen Unterlagen Bilder mit dem Smartphone aufgenommen oder Kopien erworben werden. Zunehmend können die Dokumente aus dem Internet heruntergeladen und zur Sicherung abgespeichert werden.
 

3. Pläne prüfen

Die Unterlagen und Pläne sollen im Detail geprüft werden. Welche Maßnahmen und Beschreibungen betreffen meine Grundstücke? Wie wirkt sich das Projekt auf meine Grundstücke aus? Ist die Leitung, der Standort oder Abstand wie besprochen eingezeichnet?
Umfangreiche digitale Dokumente können mit der Suchfunktion (Tasten Strg+F) nach Grundstücksnummern, Nachnamen, Flurnamen, Bächen etc. durchsucht werden.
 

4. Verträge abgleichen

Wenn vertragliche Vereinbarungen geschlossen wurden, müssen die Unterlagen mit diesen übereinstimmen. Bei Abweichungen ist eine umgehende Klärung mit dem Unternehmen geboten. So kann etwa eine Planänderung im Verfahren mittels Einwendung des Grundeigentümers sowie einer Änderungsunterlage samt Stellungnahme des Unternehmens erfolgen.
 

5. Parteistellung wahren

Bei Bedarf können Grundeigentümer:innen ihre Parteistellung durch fristgerechte Abgabe von Einwendungen und nachfolgende Teilnahme an Verhandlungen wahren. Einwendungen müssen fristgerecht und richtig eingebracht werden (bei Post am besten Einschreiben; bei E-Mail nach Behördenvorgaben). Bei bereits abgeschlossenen Verträgen ist bei Stellungnahmen auf Einklang mit den Verträgen zu achten.
Konkret formulierte, verständliche, fundierte und in Punkte gegliederte Einwendungen (betroffenes Grundstück, Projektmaßnahme, Forderung von Änderungen oder Auflagen zum Schutz, Begründung,..) haben eine höhere Chance auf erfolgreiche Würdigung durch die Behörde und deren Sachverständige.

Die Bescheide und erteilte Auflagen der Genehmigungsverfahren sind bedeutsam, da sie vom Infrastrukturunternehmen einzuhalten sind. Auch bilden sie die Grundlage für noch abzuschließende Verträge oder behördliche Eingriffe.
Kundmachungsplattformen (Auszug):
  • Gemeinde-Amtstafeln
  • Land Oberösterreich - Amtstafel
  • Land Oberösterreich - derzeit anhängige UVP-Verfahren
  • BMWET, Energiewegerecht
  • BMIMI, Verkehrswege
  • EVI | Das digitale Amtsblatt Österreichs
Kundmachungen von Großverfahren gemäß dem Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetz (AVG) werden künftig im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) - samt erstem Hinweis in Zeitungen - erfolgen.
Links zum Thema
  • Land Oberösterreich - Amtstafel
  • Land Oberösterreich - derzeit anhängige UVP-Verfahren
  • BMWET, Energiewegerecht
  • BMIMI, Verkehrswege
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19.01.2026
Autor:Rechtsabteilung, LK OÖ
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