5. Parteistellung wahren
Bei Bedarf können Grundeigentümer:innen ihre Parteistellung durch fristgerechte Abgabe von Einwendungen und nachfolgende Teilnahme an Verhandlungen wahren. Einwendungen müssen fristgerecht und richtig eingebracht werden (bei Post am besten Einschreiben; bei E-Mail nach Behördenvorgaben). Bei bereits abgeschlossenen Verträgen ist bei Stellungnahmen auf Einklang mit den Verträgen zu achten.
Konkret formulierte, verständliche, fundierte und in Punkte gegliederte Einwendungen (betroffenes Grundstück, Projektmaßnahme, Forderung von Änderungen oder Auflagen zum Schutz, Begründung,..) haben eine höhere Chance auf erfolgreiche Würdigung durch die Behörde und deren Sachverständige.
Die Bescheide und erteilte Auflagen der Genehmigungsverfahren sind bedeutsam, da sie vom Infrastrukturunternehmen einzuhalten sind. Auch bilden sie die Grundlage für noch abzuschließende Verträge oder behördliche Eingriffe.