Achtung: Pachteinnahmen beinhalten steuerliche Konsequenzen. © Landwirtschaftskammer Oberösterreich/Jell-Anreiter |
Das vereinnahmte Pachtentgelt ist auch bei der vollpauschalierten Gewinnermittlung als Einnahme anzusetzen. Es erhöhen sich dadurch die Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft (siehe Broschüren "Gewinnermittlung Vollpauschalierung" sowie "Gewinnermittlung Teilpauschalierung").
Zusätzliche Einkünfte wie z.B. Gehalt, Pension, Mieteinnahmen sowie gewerbliche oder selbständige Einkünfte haben Auswirkungen auf die Steuererklärungspflicht.
Zusätzliche Einkünfte wie z.B. Gehalt, Pension, Mieteinnahmen sowie gewerbliche oder selbständige Einkünfte haben Auswirkungen auf die Steuererklärungspflicht.
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