Pensionsbeziehern mit geringer Pension, die keine Lohnsteuer an das Finanzamt zahlen, wird auf Grund der antragslosen Arbeitnehmerveranlagung automatisch in der zweiten Jahreshälfte des Folgejahres ein Teil ihrer Sozialversicherungsbeiträge rückerstattet. Eine allenfalls bezogene steuerfreie Ausgleichszulage wird mit der SV-Rückerstattung gegengerechnet.
Es ist kein Antrag auf Auszahlung der Negativsteuer mehr zu stellen.
Voraussetzungen:- Für die beiden vorangegangenen Kalenderjahre wurde keine Erklärung abgegeben bzw. wurden keine besonderen Ausgaben geltend gemacht (z.B. außergewöhnliche Belastungen) und
- das Finanzamt hat eine Steuergutschrift von mindestens fünf Euro errechnet.
Die Pensionisten erhalten ebenfalls das erwähnte Informationsschreiben, sofern das Finanzamt für das Vorjahr festgestellt hat, dass die Voraussetzungen für eine antragslose Arbeitnehmerveranlagung zum ersten Mal vorliegen (siehe oben).