preview.lko.or.at
  • lk österreich
  • lk burgenland
  • lk kärnten
  • lk niederösterreich
  • lk oberösterreich
  • lk salzburg
  • lk steiermark
  • lk tirol
  • lk vorarlberg
  • lk wien
lk wien
  • Wien
    • Wien
    • Aktuelles
    • Zukunft Stadtlandwirtschaft 2025
    • Wir über uns
    • Verbände
    • Presse
    • Newsline
    • Publikationen
    • Bildergalerien
    • Kontakt
  • Pflanzen
  • Tiere
    • Tiere
    • Videos Rinderhaltung
  • Forst
    • Forst
    • Waldbau & Forstschutz
    • Holzvermarktung & Betriebswirtschaft
    • Waldfonds und Forstförderung
    • Arbeits- & Forsttechnik
    • Wald & Gesellschaft
    • Grundeigentum & Jagd
    • Forstprogramme
    • Beratungsvideos Forst
  • Bio
  • Förderungen
  • Recht & Steuer
  • Betriebsführung
    • Betriebsführung
    • Videos Betriebsführung
  • Bauen, Energie & Technik
    • Bauen, Energie & Technik
    • Videos Technik
    • Videos Energie
    • Videos Bauen
  • Diversifizierung
  • Bildung
    • Bildung
    • Bildung aktuell
    • Kurse, Workshops, Veranstaltungen

  • LK Wien
  • / Recht & Steuer
  • / Steuer
  • Recht & Steuer
  • Allgemeine Rechtsfragen
  • Grundeigentum
  • Rechtsfragen zur Betriebsführung
  • Hofübergabe
  • Landwirtschaft und Gewerbe
  • Pachten und Verpachten
  • Steuer
  • Soziales und Arbeit
  • Einheitswert & Hauptfeststellung
  • Beratung

Automatische Steuergutschrift vom Finanzamt

Seit 2017 ist es durch die antragslose Arbeitnehmerveranlagung möglich, dass nichtselbständig Erwerbstätigen oder Pensionisten automatisch ihre Steuergutschrift für das vergangene Jahr zurückbezahlt wird.
[1461156437667815_5.jpg]
größer
Die Steuergutschrift kommt automatisch. © Landwirtschaftskammer Oberösterreich/Hebesberger
Fenster schließen
Die Steuergutschrift kommt automatisch. © Landwirtschaftskammer Oberösterreich/Hebesberger
[1461156437667815_1.jpg]
Fenster schließen
Das Finanzamt erlangt über den Lohnzettel (Lohnsteuerbescheinigung), den es vom Arbeitgeber oder von der pensionsauszahlenden Stelle erhalten hat, die entsprechenden veranlagungsrelevanten Daten. Ergibt sich in der Folge aus der Veranlagung eine Steuergutschrift, kann diese dem Arbeitnehmer bzw. Pensionisten auch ohne sein Mitwirken ausbezahlt werden.
Die antragslose Arbeitnehmerveranlagung ist von Amts wegen nur unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen vorzunehmen:
  • Bis Ende Juni des Folgejahres wurde keine Arbeitnehmerveranlagung für das Vorjahr abgegeben.
  • Aufgrund der vorliegenden Daten errechnet das Finanzamt eine Steuergutschrift von mindestens 5 Euro.
  • Aus der Aktenlage ist anzunehmen, dass im betroffenen Veranlagungsjahr ausschließlich lohnsteuerpflichtige Einkünfte bezogen wurden.
  • Aus der Aktenlage ist anzunehmen, dass keine Werbungskosten, keine Sonderausgaben, keine außergewöhnlichen Belastungen oder antragsgebundenen Freibeträge oder Absetzbeträge (z.B. Alleinverdiener-/Alleinerzieherabsetzbetrag, Unterhaltsabsetzbetrag) geltend gemacht werden.
Die antragslose Arbeitnehmerveranlagung ist ausgeschlossen, wenn das Finanzamt annehmen kann, dass der Steuerpflichtige im Veranlagungsjahr
  • noch andere als bloß lohnsteuerpflichtige Einkünfte bezogen hat und
  • vermutlich Werbungskosten, außergewöhnliche Belastungen, nicht automatisch übermittelte Sonderausgaben oder Absetzbeträge als Abzugsposten anmelden wird.

Verständigung durch das Finanzamt

Nichtselbständig Erwerbstätige oder Pensionisten, die zum ersten Mal für die antragslose Arbeitnehmerveranlagung in Frage kommen, erhalten in der zweiten Jahreshälfte des Folgejahres vom Finanzamt ein Informationsschreiben. Darin wird aufgefordert, die Kontoverbindung bzw. eine mögliche Änderung der Kontodaten bekanntzugeben. Es kann aber auch auf die antragslose Arbeitnehmerveranlagung verzichtet werden.

Wurde bereits einmal (für ein vergangenes Jahr) eine antragslose Arbeitnehmerveranlagung vom Finanzamt gemacht, wird der Bescheid bei Vorliegen der Voraussetzungen auch im laufenden Jahr automatisch zugestellt. Sollten sich zwischenzeitig die Kontodaten geändert haben, ist dies dem Finanzamt entweder elektronisch über FinanzOnline oder schriftlich mitzuteilen.

Aufhebung des Bescheides

Steuerpflichtige, die mit dem automatischen Steuerbescheid nicht zufrieden sind, können innerhalb von fünf Jahren den Steuerausgleich selbst beantragen und dabei zusätzliche Werbungskosten, außergewöhnliche Belastungen etc. geltend machen. Das Finanzamt entscheidet sodann über die selbst eingebrachte Erklärung und der Bescheid über die antragslose Arbeitnehmerveranlagung wird aufgehoben.

Automatische Negativsteuer für Pensionisten

Pensionsbeziehern mit geringer Pension, die keine Lohnsteuer an das Finanzamt zahlen, wird auf Grund der antragslosen Arbeitnehmerveranlagung automatisch in der zweiten Jahreshälfte des Folgejahres ein Teil ihrer Sozialversicherungsbeiträge rückerstattet. Eine allenfalls bezogene steuerfreie Ausgleichszulage wird mit der SV-Rückerstattung gegengerechnet. 
Es ist kein Antrag auf Auszahlung der Negativsteuer mehr zu stellen.

Voraussetzungen:
  • Für die beiden vorangegangenen Kalenderjahre wurde keine Erklärung abgegeben bzw. wurden keine besonderen Ausgaben geltend gemacht (z.B. außergewöhnliche Belastungen) und
  • das Finanzamt hat eine Steuergutschrift von mindestens fünf Euro errechnet.
Die Pensionisten erhalten ebenfalls das erwähnte Informationsschreiben, sofern das Finanzamt für das Vorjahr festgestellt hat, dass die Voraussetzungen für eine antragslose Arbeitnehmerveranlagung zum ersten Mal vorliegen (siehe oben).

Beachte: Pflicht zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung

Selbst wenn die antragslose Veranlagung bereits erfolgt ist, trifft den Steuerpflichtigen weiterhin die gesetzliche Erklärungspflicht nach dem Einkommensteuergesetz, falls er auch andere, nicht lohnsteuerpflichtige Einkünfte wie etwa Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Vermietung und Verpachtung, gewerblicher oder selbständiger Tätigkeit in einer gewissen Höhe erzielt hat.
Links zum Thema
  • BMF - Antragslose Arbeitnehmerveranlagung
  • oesterreich.gv.at - "Automatischer Steuerausgleich"
  • Pachteinnahmen: Muss ich Einkommensteuer zahlen?
09.01.2026
Autor:Mag. Sieglinde Jell-Anreiter, LK OÖ
Drucken
Empfehlen
Weitere Informationen:
1 2
  • Aktuelle Grenzen im Steuerrecht

  • Ordnungsgemäße Rechnungsausstellung: Was ist zu beachten?

  • Die Steuererklärungen für 2025

  • Automatische Steuergutschrift vom Finanzamt

  • Pachteinnahmen: Muss ich Einkommensteuer zahlen?

  • Alkoholsteuergesetz: Besteuerung der landwirtschaftlichen Abfindungsbrennerei

  • Änderungen bei Registrierkassenpflicht ab 1. Jänner 2026

  • Steuerinformationen zum Jahresende

  • Neue Steuergrenze für Kleinunternehmer betrifft auch den Nebenerwerb

  • Steuerlicher Rechtstipp: Änderungen bei FinanzOnline-Login ab 1. Oktober 2025

  • Ferialjobs richtig versteuern

  • Steuerlicher Rechtstipp: Erweiterte Urprodukteliste

  • Grenzen der Voll- und Teilpauschalierung

  • Innovative Produktion aus steuerrechtlicher Sicht

  • Steuerliche Neuerungen

1 2