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Neue Aufzeichnungsverpflichtungen im Pflanzenschutz ab 2026

Mit 1. Jänner 2026 treten neue EU-Vorgaben zur Dokumentation von Pflanzenschutzmittelanwendungen in Kraft.
Grundlage ist die Durchführungsverordnung (EU) 2023/564, die eine erweiterte und einheitliche elektronische Erfassung von Anwendungen vorsieht. Landwirtschaftliche Betriebe sollten sich rechtzeitig mit diesen Anforderungen vertraut machen.
Künftig sind Aufzeichnungen elektronisch zu führen und unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 30 Tagen, zu dokumentieren. Zusätzlich werden neue Pflichtangaben eingeführt, darunter: • geodatenbasierte Flächenangaben (z. B. mit INVEKOS-Bezug),
  • die Kulturpflanzenbezeichnung mittels EPPO-Code,
  • das BBCH-Entwicklungsstadium der behandelten Kultur, falls relevant sowie
  • die Uhrzeit der Anwendung, sofern diese in der Zulassung explizit geregelt ist.
Derzeit werden auf EU- und nationaler Ebene noch Details zur konkreten Umsetzung abgestimmt. In Österreich arbeiten verschiedene Stakeholder:innen an einer praxistauglichen Umsetzung der neuen Vorgaben. Die LK Wien informiert laufend über aktuelle Entwicklungen und empfiehlt, sich regelmäßig mit den Dokumentationsanforderungen auseinanderzusetzen.

Verwendung von Aufzeichnungsprogrammen

Für die Erfassung der Pflanzenschutzanwendungen können unterschiedliche Programme und Tools verwendet werden. Neben der von uns zur Verfügung gestellten Excel-Vorlage (inkl. Ausfüllanleitung auf Tabellenblatt 2) sind unter anderem z.B. folgende Möglichkeiten zulässig:
  • ÖDüPlan Plus
  • LK-Düngerechner
  • diverse kommerzielle Aufzeichnungsprogramme
  • eigene Excel-Listen („Eigenbau“)
Wichtig ist, dass die verwendeten Systeme alle gesetzlich geforderten Angaben vollständig und korrekt erfassen können.

Hinweis zur Übermittlungspflicht

Aus der derzeitigen rechtlichen Lage ergibt sich noch keine verpflichtende Übermittlung der Aufzeichnungen an eine Behörde.
Die Aufzeichnungen müssen jedoch auf Verlangen der zuständigen Behörde (MA 42) jederzeit vollständig und nachvollziehbar vorgelegt werden können.
Downloads zum Thema
  • Pflanzenschutzmittelaufzeichnungen ab 2026
22.12.2025
Autor:Ilona Müller, BSc
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Weitere Informationen:
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