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    "Grundwasser 2030": Noch dieses Jahr Zeit für Bodenuntersuchung, Weiterbildung und Gewässerschutzkonzept

    Teilnehmende Betriebe an der ÖPUL-Maßnahme "Vorbeugender Grundwasserschutz - Acker" haben neben anderen Vorgaben auch Bodenproben zu ziehen, Weiterbildungen zu absolvieren und ein betriebsbezogenes Gewässerschutzkonzept zu erstellen. Die Frist dafür endet am 31. Dezember 2026.

    Bodenuntersuchungen

    Die Anzahl der notwendigen Proben richtet sich nach der Ackerfläche in der Gebietskulisse, wobei pro angefangenen fünf Hektar eine Probe zu ziehen ist. Ausgangsbasis für die Berechnung der Anzahl der benötigten Bodenproben sind die Ackerflächen gemäß Beantragung im Mehrfachantrag 2026, unabhängig von der Schlagnutzung, der Einbindung in etwaige andere Maßnahmen sowie unabhängig von der Prämiengewährung für die Maßnahme "Vorbeugender Grundwasserschutz - Acker".

    Die Proben sind in einem akkreditierten Labor auf folgende Parameter zu untersuchen: pH-Wert, Humus, Phosphor, Kalium, Stickstoff (mineralisch/nachlieferbar). Die Ergebnisse sind im eAMA INVEKOS-GIS zu erfassen.

    Weiterbildung und Gewässerschutzkonzept

    Es sind Kurse oder Fachexkursionen zu den Themen Grundwasserschutz, Humusaufbau, wassersparende Bewirtschaftungsmethoden beziehungsweise grundwasserschonende Bewässerung oder stickstoff-/emissionsreduzierte Fütterung von Schweinen im Mindestausmaß von zehn Stunden zu absolvieren. Die Absolvierung muss durch die förderwerbende Person erfolgen. Sie kann jedoch, aufgrund betrieblicher Erfordernisse, auch von einer maßgeblich in die Bewirtschaftung eingebundenen Person erfolgen. Der Kursbesuch einer Person kann grundsätzlich nicht auf mehrere Betriebe angerechnet werden und ist an die geschulte Person gebunden. Verlässt die geschulte Person vor dem 31. Dezember 2026 den Betrieb, muss ein Kurs bis dahin nachgeholt werden. Scheidet die Person erst nach dem 31. Dezember 2026 aus dem Betrieb aus, muss kein weiterer Kurs absolviert werden. Die Kursverpflichtung kann auch in Form von Onlinekursen bequem von zu Hause aus absolviert werden.

    Auf Basis der Informationen aus den besuchten Bildungsveranstaltungen ist bis spätestens 31. Dezember 2026 einmalig ein betriebsbezogenes Gewässerschutzkonzept zu erstellen. Dargestellt werden sollen die Ist-Situation der Flächen, Gewässer und Bewirtschaftung sowie bereits umgesetzte und noch mögliche Maßnahmen zum Schutz von Gewässern und dem Erosionsschutz. Für die Erstellung des Gewässerschutzkonzeptes stehen eine Vorlage und ein Anleitungsvideo unter www.bwsb.at zur Verfügung.
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    Auch im kommenden Jahr bietet die Boden.Wasser.Schutz.Beratung zahlreiche Veranstaltungen und Feldbegehungen an, die zur Erfüllung der in Summe zehnstündigen Weiterbildungsverpflichtung genutzt werden können. © BWSB
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    Auch im kommenden Jahr bietet die Boden.Wasser.Schutz.Beratung zahlreiche Veranstaltungen und Feldbegehungen an, die zur Erfüllung der in Summe zehnstündigen Weiterbildungsverpflichtung genutzt werden können. © BWSB
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    Weitere Informationen sowie Anleitungen sind unter www.bwsb.at abrufbar.
    Links zum Thema
    • Boden.Wasser.Schutz.Beratung
    05.01.2026
    Autor:Benedikt Ecker, BSc.
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