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Sachkunde für Rodentizide - Neue Regelungen ab 1. Jänner 2026

Hauptartikel

FAQs zum Sachkundenachweis Rodentizide

Ab 1. Jänner 2026 treten neue gesetzliche Bestimmungen in Kraft: Für den Kauf und die berufliche Verwendung bestimmter Rodentizide (Mäuse- und Rattengifte mit blutgerinnungshemmenden Wirkstoffen) ist künftig ein Sachkundenachweis erforderlich. Diese Regelung betrifft vor allem Landwirtinnen und Landwirte, die solche Mittel im Hofbereich, in Lagerstätten oder Wirtschaftsgebäuden einsetzen.
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Welche Produkte sind betroffen?

Rodentizide mit folgenden Wirkstoffen dürfen ab 2026 nur mehr mit Sachkundenachweis verwendet werden:
  • Brodifacoum
  • Bromadiolon
  • Difenacoum
  • Difethialon
  • Flocoumafen
Diese Stoffe sind bereits in geringer Konzentration als fortpflanzungsschädigend, zielorgantoxisch und als PBT-Stoffe (persistent, bioakkumulierend, toxisch) eingestuft. Produkte mit Alpha-Chloralose und Coumatetralyl sind schwächer und weiterhin ohne Sachkundenachweis erhältlich.

Warum diese Änderung?

Die genannten Wirkstoffe stellen ein Risiko für Gesundheit und Umwelt dar. Daher schreibt die neue Rodentizidsachkundeverordnung (BGBl II Nr. 246/2024) vor, dass berufliche Verwender geschult werden müssen. Ziel ist ein sicherer Umgang und die Einhaltung von Risikomanagementmaßnahmen.

Wer braucht den Nachweis?

  • Berufliche Verwender (z. B. Landwirt:innen), die Rodentizide im Rahmen ihrer Tätigkeit einsetzen.
  • Auch Personen, die maßgeblich am Betrieb tätig sind, können den Kurs absolvieren.
  • Für die Anmeldung ist eine LFBIS-Betriebsnummer erforderlich.
Wichtig: Der Sachkundenachweis gilt auch für die Lagerung der Rodentizide, da diese laut EU-Biozidprodukteverordnung als Teil der Verwendung zählt.

Was gilt weiterhin?

Für Rodentizide, die als Pflanzenschutzmittel zugelassen sind (z. B. gegen Feld- und Wühlmäuse), genügt weiterhin der Pflanzenschutz-Sachkundeausweis.

Wie erhalte ich den Nachweis?

Das LFI Österreich bietet gemeinsam mit den Landwirtschaftskammern einen Onlinekurs an:
  • Dauer: ca. 2,5 Stunden
  • Inhalte: Fachliche und rechtliche Grundlagen
  • Nach erfolgreicher Wissensüberprüfung: Teilnahmebestätigung zum Ausdrucken, gültig in Verbindung mit amtlichem Lichtbildausweis
  • Gültigkeit: sechs Jahre, danach ist eine Weiterbildung erforderlich
Kurslink: LFI Onlinekurs Ausbildung Sachkunde Rodentizide  https://oe.lfi.at/onlinekurs-ausbildung-sachkunde-rodentizide+2500+2883511

Fazit

Wer ab 2026 weiterhin bestimmte Mäuse- und Rattengifte einsetzen möchte, sollte rechtzeitig den Sachkundekurs absolvieren. Damit ist sichergestellt, dass die Bekämpfung von Schadnagern gesetzeskonform und sicher erfolgt.

Weitere Informationen finden Sie auch unter:

https://www.lko.at/sachkundenachweis-zur-anwendung-von-m%C3%A4use-und-rattengift-n%C3%B6tig+2400+4290892

https://www.bmluk.gv.at/themen/klima-und-umwelt/chemiepolitik/biozide/rodentizide-uebersicht.html

https://www.biozide.at/

https://oe.lfi.at/onlinekurs-ausbildung-sachkunde-rodentizide+2500+2883511

 

FAQs zum Sachkundenachweis Rodentizide

Im übersichtlichen Frage-Antwort-Format haben wird die wichtigsten Informationen zum Sachkundenachweis Rodentizide zusammengefasst. Dort werden u.a. Fragen rund um den Kurs sowie rechtliche Bestimmungen beantwortet. Hier geht es zu den FAQs.
Links zum Thema
  • LKO: Rodenizide
  • BMLUK: Rodentizide
  • Österreichischer Biozid-Helpdesk
  • Onlinekurs Sachkunde Rodentizide
  • FAQs zum Sachkundenachweis Rodentizide
18.12.2025
Autor:Mag. Andreas Graf
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Weitere Informationen:
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