Ehegatten genießen klare rechtliche Vorteile im Erbrecht © LK OÖ, Rechtsabteilung |
Ehegatten und eingetragene Partner gelten automatisch als gesetzliche Erben. Ihre Erbquote richtet sich nach den übrigen Angehörigen:
Auch der Pflichtteil schützt: Ehegatten bzw. eingetragene Partner haben Anspruch auf die Hälfte ihres gesetzlichen Erbteils, auch wenn sie nicht im Testament erwähnt sind.
- Neben Kindern erbt der Ehegatte 1/3.
- Neben Eltern oder deren Nachkommen erbt der Ehegatte 2/3.
- Neben allen anderen gesetzlich Erbberechtigten erbt der Ehegatte den gesamten Nachlass.
Auch der Pflichtteil schützt: Ehegatten bzw. eingetragene Partner haben Anspruch auf die Hälfte ihres gesetzlichen Erbteils, auch wenn sie nicht im Testament erwähnt sind.
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