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Meldepflicht des Direktverkaufs von Milch und Milchprodukten aus Kuhmilch an die AMA

Meldefrist endet am 28. Februar 2026.
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Verpflichtung der Direktvermarktenden

Betroffen von der Meldepflicht des Direktverkaufs von Milch und Milchprodukten sind Landwirtinnen und Landwirte, welche im Kalenderjahr 2025 mindestens 25.000 kg Kuhmilch direkt vermarktet haben. Bis Ende Februar 2026 hat eine Direktvermarktungsmeldung für den Zeitraum Jänner bis Dezember 2025 via eAMA unter dem Reiter "Markttransparenz" zu erfolgen. Die eingesetzte Milchmenge sowie die daraus hergestellten Produkte, untergliedert in Konsummilch, Butter, Bergkäse & Emmentaler, sonstiger Käse inkl. Topfen und sonstige Milchprodukte (Kakao, Fruchtjoghurt, Naturjoghurt, Sauerrahm, Schlagobers) sind dabei  zu erfassen.

Die jährlich gemeldete Direktvermarktungsmenge muss im Zuge einer von der AMA  durchgeführten Vor-Ort-Kontrolle nachvollziehbar sein, was insbesondere bedingt, dass die Direktvermarktenden ihrer Verpflichtung, die für die Meldung erforderlichen Aufzeichnungen laufend zu führen, sorgfältig nachkommen. Die Aufzeichnungen sind  (zumindest) vier Jahre vom Ende des Kalenderjahres weg, auf das sie sich beziehen,  aufzubewahren.

Definition der Direktvermarktung

Landwirtinnen und Landwirte sind Direktvermarkter, wenn sie die am Hof produzierte Kuhmilch oder Erzeugnisse daraus im eigenen Namen, auf eigene Rechnung und auf eigene Verantwortung direkt an Endverbraucher:innen (darunter wird auch die Verpflegung von Gästen im Rahmen von Urlaub am Bauernhof verstanden), an den Lebensmitteleinzelhandel, Lebensmittelgroßhandel, Gemeinschaftsversorger oder Gastronomie abgeben. Auch die Abgabe von Kuhmilch an landwirtschaftliche Betriebe zur Verfütterung fällt unter die Definition Direktvermarktung.

Der Eigenverbrauch am Hof, sowie die Abgabe der Kuhmilch an "Erstankäufer" (z.B. Molkerei oder Weiterverarbeitungsbetriebe) zählt nicht zur Direktvermarktung.

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Hilfestellungen für Meldungen

Als Hilfestellung für die Meldung stehen
  • ein Benutzerhandbuch für die Online-Erfassung und
  • ein Merkblatt für die Meldung des Direktverkaufs von Milch und Milchprodukten aus Kuhmilch 
zur Verfügung.

Relevante Unterlagen stehen auch auf Formulare & Merkblätter | AMA - AgrarMarkt Austria und im Download-Bereich zur Verfügung.
Links zum Thema
  • eAMA
  • Formulare & Merkblätter
Downloads zum Thema
  • Handbuch_eAMA_Meldewesen_Milch_und_Milchprodukte_v01_DV
  • Merkblatt_Milch_DV_v05_ab_2022_07
  • Aufzeichnungsheft_Milch_DV_v12_ab_2021_08
02.12.2025
Autor:DI Viktoria Minichberger
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Weitere Informationen:
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