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Maßnahmenneueinstieg/-wechsel und Flächenzugangsregelungen im ÖPUL 2023

Umstieg in “Biologische Wirtschaftsweise“ nur mehr bis 31.12.2025 möglich!
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© Manuela Wilpernig
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© Manuela Wilpernig
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Die Einreichung des Mehrfachantrages 2026 ist seit 1. November 2025 möglich. Ein Neueinstieg in mehrjährige ÖPUL-Maßnahmen ist in der laufenden Förderperiode nicht mehr zulässig. Ein Einstieg in einjährige ÖPUL-Maßnahmen und einjährige Optionen kann jedoch weiterhin über den Mehrfachantrag 2026 bis zum 31. Dezember 2025 erfolgen. Gültige, bereits im Mehrfachantrag 2023, 2024 oder 2025 beantragte ÖPUL-Maßnahmen und Optionen verlängern sich automatisch und müssen nicht erneut beantragt werden. Dies gilt ebenso für einjährige Maßnahmen und Zusatzoptionen, die automatisch in das nächste Förderjahr übernommen werden. Ist ein Ausstieg erwünscht, können sie ab 1. Jänner 2026 abgemeldet werden.

Maßnahmenwechsel bis 31. Dezember 2025 beantragen

Letztmalig kann heuer über den Mehrfachantrag 2026 eine am Betrieb gültige Maßnahme in eine andere, höherwertige Maßnahme umgewandelt werden. Die neue Maßnahme ist ab 1. Jänner 2026 für die restliche Laufzeit des ursprünglich eingegangenen Vertragszeitraumes - somit bis Ende Dezember 2028 - einzuhalten.
 
Bei folgenden Maßnahmen oder Optionen kann ein Wechsel erfolgen:

ÖPUL-Maßnahmen, bei denen ein Wechsel erfolgen kann

VON NACH
Umweltgerechte und biodiversitätsfördernde Bewirtschaftung Biologische Wirtschaftsweise
Einschränkung ertragssteigernder Betriebsmittel Biologische Wirtschaftsweise
Bewirtschaftung von Bergmähdern Naturschutz
Bewirtschaftung von Bergmähdern Ergebnisorientierte Bewirtschaftung
Begrünte Abflusswege der Maßnahme Erosionsschutz Acker Naturschutz
Begrünte Abflusswege der Maßnahme Erosionsschutz Acker Ergebnisorientierte Bewirtschaftung
Herbizidverzicht Wein, Obst und Hopfen Biologische Wirtschaftsweise
Insektizidverzicht Wein, Obst und Hopfen Biologische Wirtschaftsweise
Auswaschungsgefährdete Ackerflächen der Maßnahme Vorbeugender Grundwasserschutz - Acker Naturschutz
Auswaschungsgefährdete Ackerflächen der Maßnahme Vorbeugender Grundwasserschutz - Acker Ergebnisorientierte Bewirtschaftung
Naturschutz Ergebnisorientierte Bewirtschaftung
Ergebnisorientierte Bewirtschaftung Naturschutz
In Tabellenprogramm öffnen
1 Schritt: Datei auf Festplatte speichern. speichern abbrechen
2 Schritt: In MS Excel öffnen.

Flächenzugang ab dem Mehrfachantrag 2026

Bei bestimmten mehrjährigen ÖPUL-Maßnahmen sind Flächenzugänge ab dem Förderjahr 2026 bis einschließlich dem Förderjahr 2028 nur noch begrenzt prämienfähig. Ein Flächenzugang liegt vor, wenn die Maßnahmenfläche ausgeweitet wird. Wenn die hinzugekommenen Flächen bereits vorher mit der gleichen Maßnahme belegt waren, handelt es sich nicht um einen Flächenzugang im Sinne der Bestimmung und die hinzukommenden Flächen sind dann am Betrieb grundsätzlich zur Gänze prämienfähig.
 
Neue Flächen, die in den Mehrfachanträgen 2026, 2027 und 2028 am Betrieb hinzugenommen werden und die nachfolgend angeführten Maßnahmen am Betrieb ausweiten, können nur bis zu 50% bezogen auf die im Mehrfachantrag 2025 beantragten Flächen pro Maßnahme, jedoch jedenfalls bis zu 5,00 ha, prämienfähig berücksichtigt werden.
 
Das betrifft folgende Maßnahmen:
  •  Umweltgerechte und biodiversitätsfördernde Bewirtschaftung
  • Biologische Wirtschaftsweise
  • Einschränkung ertragssteigernder Betriebsmittel
  • Heuwirtschaft (nur auf Grünlandflächen)
  • Bewirtschaftung von Bergmähdern
  • Vorbeugender Grundwasserschutz - Acker inklusive “Humusaufbau und Erosionsschutz in Wien“
  • Humuserhalt und Bodenschutz auf umbruchsfähigem Grünland
  • Naturschutz
  • Ergebnisorientierte Bewirtschaftung
 
Nicht angeführte Maßnahmen oder Optionen unterliegen keiner Prämienbegrenzung bezogen auf den Flächenzugang.
 
Weitere Informationen zu Maßnahmenwechsel und Flächenzugang können dem Informationsblatt “Allgemeine Teilnahmebedingungen“ entnommen werden.
Links zum Thema
  • Informationsblatt "Allgemeine Teilnahmebedingungrén"
02.12.2025
Autor:AMA
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Weitere Informationen:
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