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Eine Erzeugervereinigung für Wiener Wien

Aufbauend auf den Artikel „Bildung von Erzeugervereinigungen“ werden hier weitere Ergänzungen und Änderungen aufgrund Neuerungen erklärt. Bei der Vollversammlung des Landesweinbauverbandes am 22.01.2026 sollen die neuen Statuten diskutiert werden.
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© RWK Wien / www.pov.at
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Wiener Produktspezifikation

In Wien wird eine einzige Erzeugervereinigung (EV) für Wiener Wein gegründet. Diese EV verwaltet zukünftig die geschützte Ursprungsbezeichnung (gU) Wien. Durch eine Erweiterung der Statuten im Landesweinbauverband (LWV) wird die EV in die bestehende Struktur integriert bzw der LWV wird zur EV. Mit der Auflösung des Regionalen Weinkomitee Wien verschlanken wir die Wiener Struktur und streben eine klare und demokratische Entscheidungsstruktur an. Der Weinhandel soll ebenfalls integriert werden. Aktuell gibt es zwei Produktspezifikationen. In Zukunft verschmilzt die gU Wiener Gemischter Satz DAC mit der gU Wien, dh der WGS wird als Sorte in Wien integriert. Dadurch sparen wir einen eigenen Verein nur für WGS DAC ein. Die gU Wien beinhaltet: n DAC-Weine mit zu definierendem Profil: Herkunftspyramide mit Kriterien wie ausgewählte Sorten, Lagen, etc. Hierzu zählt auch der WGS DAC. n Nicht-DAC-Qualitätsweine („Rückzugsgebiet“) n Sekt

Sekt in Wien

In der Produktspezifikation (PS) werden alle Produkte der gU Wien inkl. der möglichen Bezeichnung definiert. Neben dem Qualitätswein sind auch andere Produkte möglich. So gibt es die bundesweite Empfehlung an alle EVs, auch den Sekt mit aufzunehmen, damit dieser ebenfalls wie bisher in der Sektpyramide die Herkunft tragen darf. Um die Sektpyramide österreichweit weiterhin einheitlich zu gestalten, werden die traditionellen Begriffe „Reserve“ und „Große Reserve“ in Verbindung mit Sekt definiert. Damit wird ein Sekt mit der Herkunft „Wien“ möglich.

Konsumentensicht

Zurecht wird das Weinrecht oft als sehr komplex kritisiert. Unser Ziel sollte es sein, ein einfach verständliches Profil für den Wiener Wein zu entwickeln. Die Konsumentensicht sollte eigentlich an erster Stelle stehen. Eine Herausforderung wird sicher, die Unterscheidung zwischen den herkunftstypischen DAC-Weinen und dem Rest, denn alle Weine werden unter „Wien“ verkauft.

Mitgliedschaft und Erklärung

Die neuen Statuten verlangen eine einmalige Erklärung von allen ordentlichen Mitgliedern. Alle Erzeuger von gU´Wien Weinen müssen einmalig eine Erklärung unterzeichnen, um Mitglied zu werden. Hier geht es hauptsächlich um Datenschutz. Erzeuger müssen zustimmen, dass zur Festlegung der Anzahl der Stimmen ihre Daten aus der Wein-Online- Datenbank des BMLUK übermittelt werden. Anhand der Produktionsmenge von Wiener Qualitätswein werden die Stimmen verteilt. Ausgewertet werden die positiven PN-Bescheide, Ernte- und Bestandsmeldung der letzten vier Weinwirtschaftsjahre. Nur durch die Abgabe der Erklärung kann ein Erzeuger zum stimmberechtigten Mitglied in der EV werden. Die Erklärungen werden in Papierform bei der Vollversammlung am 22. Jänner 2026 verteilt.
Links zum Thema
  • Bildung von Erzeugervereinigungen
01.12.2025
Autor:Dipl.-Ing. Elmar Feigl, MA
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Weitere Informationen:
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