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Die ruhigeren Wintermonate
eignen sich ideal, um den
eigenen Pflanzenschutzmittelschrank
gründlich zu überprüfen.
Neben der allgemeinen
Ordnung und Sauberkeit sollte
vor allem kontrolliert werden,
ob alle gelagerten Pflanzenschutzmittel
noch zugelassen
sind und ordnungsgemäß aufbewahrt
werden.
Durch Änderungen im EUund nationalen Zulassungsrecht verlieren jedes Jahr zahlreiche Mittel ihre Gültigkeit. Pflanzenschutzmittel, deren Zulassung oder Aufbrauchfrist abgelaufen ist, dürfen weder verwendet noch gelagert werden. Diese Produkte sind als gefährlicher Abfall zu behandeln und müssen über entsprechende Altstoffsammelstellen oder ein autorisiertes Entsorgungsunternehmen entsorgt werden.
Auch sollte überprüft werden, ob Etiketten und Sicherheitsdatenblätter vollständig lesbar sind und ob die Lagerräume den gesetzlichen Vorgaben entsprechen. Ein gut gewarteter Pflanzenschutzmittelschrank spart nicht nur Zeit zu Saisonbeginn, sondern sorgt auch für Rechtssicherheit und Sicherheit im Betrieb.
Durch Änderungen im EUund nationalen Zulassungsrecht verlieren jedes Jahr zahlreiche Mittel ihre Gültigkeit. Pflanzenschutzmittel, deren Zulassung oder Aufbrauchfrist abgelaufen ist, dürfen weder verwendet noch gelagert werden. Diese Produkte sind als gefährlicher Abfall zu behandeln und müssen über entsprechende Altstoffsammelstellen oder ein autorisiertes Entsorgungsunternehmen entsorgt werden.
Auch sollte überprüft werden, ob Etiketten und Sicherheitsdatenblätter vollständig lesbar sind und ob die Lagerräume den gesetzlichen Vorgaben entsprechen. Ein gut gewarteter Pflanzenschutzmittelschrank spart nicht nur Zeit zu Saisonbeginn, sondern sorgt auch für Rechtssicherheit und Sicherheit im Betrieb.
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