© LK Wien |
Achtung ÖPUL Maßnahmenbeantragung im Zeitraum 19. bis 31. Dezember 2025
Der Umstieg in eine höherwertige Maßnahme des ÖPUL 2023 ist in dieser ÖPUL Periode letztmalig bis
31.12.2025 möglich. Bis Jahresende besteht indes auch die Möglichkeit „Einjährige Maßnahmen“ neu
zu beantragen.
Hierfür ist die Beantragung der gewünschten ÖPUL 2023 Maßnahme durch Abgaben des Mehrfachantrages 2026 bis 31.12.2025 erforderlich. Die Abgabe des MFA 2026 kann selbsttätig über eAMA durchgeführt werden. Hierzu ist der Einstieg mittels ID Austria erforderlich. Sollten Sie im Zeitraum 19. bis 31. Dezember 2025 Hilfe bei der Antragstellung benötigen, so stehen Ihnen folgende Bezirksbauernkammern zur Verfügung:
Hierfür ist die Beantragung der gewünschten ÖPUL 2023 Maßnahme durch Abgaben des Mehrfachantrages 2026 bis 31.12.2025 erforderlich. Die Abgabe des MFA 2026 kann selbsttätig über eAMA durchgeführt werden. Hierzu ist der Einstieg mittels ID Austria erforderlich. Sollten Sie im Zeitraum 19. bis 31. Dezember 2025 Hilfe bei der Antragstellung benötigen, so stehen Ihnen folgende Bezirksbauernkammern zur Verfügung:
![[1324463217_5.jpg]](https://cdn.lko.at/lko3/mmedia/image//2011.12.21/1324463217_5.jpg?1484242558)
![[1324463217_1.jpg]](https://cdn.lko.at/lko3/mmedia/image//2011.12.21/1324463217_1.jpg?1484242558)
![[1759317600519171_7.png]](https://cdn.lko.at/lko3/mmedia/image/2025.10.01/1759317600519171_7.png?1759317602)
![[1759317600519171_1.png]](https://cdn.lko.at/lko3/mmedia/image/2025.10.01/1759317600519171_1.png?1759317602)