Die bodennah streifenförmige Ausbringung stellt die zentrale Maßnahme für die Minderung der Ammoniak-Emissionen dar. Bis Ende 2026 muss entschieden werden, ob dies gesetzlich vorgeschrieben werden muss. Nur bei möglichst hohen Teilnahmeraten kann diese Maßnahme freiwillig und damit über ÖPUL abgeltungsfähig bleiben. Daher wird unter dem Motto "Am 32. Dezember 2025 ist es zu spät!" appelliert, sich noch möglichst zahlreich für die ÖPUL-Maßnahme bodennahe Ausbringung bis Ende des Jahres anzumelden. © BWSB/Hölzl |
Prinzip "Freiwilligkeit vor Zwang" in Österreich
Im Vorfeld der Ammoniak-Reduktions-Verordnung wurde auch in Österreich diskutiert: "Wenn alle Betriebe über 20 GVE auf allen Flächen unter 18 Prozent Hangneigung ihre flüssigen Wirtschaftsdünger bodennah streifenförmig ausbringen, würden ca. 15 Mio. m3 mit optimierter Technik ausgebracht werden.“ Das wären etwa 60% des gesamten Gülleanfalls. Nach dem Prinzip"Freiwilligkeit vor Zwang" konnte diese gesetzliche Verpflichtung abgewendet werden, indem mit finanzieller Unterstützung der Investitionsförderung und der entsprechenden ÖPUL-Maßnahme eine ähnliche Umsetzungsrate erreicht werden soll.
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