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    Gesamtbetriebliche N-Bilanz spätestens bis 31. Jänner 2026!

    Nicht vergessen! Die gesamtbetrieblichen Düngeraufzeichnungen des Wirtschaftsjahres 2025 sind bis spätestens 31. Jänner 2026 abzuschließen und müssen ab diesem Datum im Fall einer AMA-Kontrolle - und damit muss jede/jeder immer rechnen - vorliegen. Dies gilt sowohl gemäß der Nitrat-Aktionsprogramm-Verordnung (NAPV) als auch für Teilnehmer an der ÖPUL-Maßnahme "Vorbeugender Grundwasserschutz - Acker".

    (Fast) alle Betriebe sind betroffen!

    Der Großteil der landwirtschaftlichen Betriebe sowie alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer an der ÖPUL-Maßnahme "Vorbeugender Grundwasserschutz - Acker" sind verpflichtet, gesamtbetriebliche Düngeaufzeichnungen zu führen. Seit dem Jahr 2023 müssen zusätzlich die Erntemengen dokumentiert und mit Wiegebelegen bzw. Kubatur-Dokumentation belegt sein. Auch die Stickstoffausbringung durch eine Bewässerung muss berücksichtigt werden.

    Besondere Vorgaben gibt es für Betriebe in den sogenannten Nitratrisikogebieten (Anlage 5 Gebieten laut NAPV, z.B. Traun-Enns-Platte).
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    Gebiete mit verstärkten Aktionen gemäß § 9 NAPV. © BMLUK
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    Gebiete mit verstärkten Aktionen gemäß § 9 NAPV. © BMLUK
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    Auflagen in Gebieten mit verstärkten Aktionen (z.B. Traun-Enns-Platte)

    Die Nitrat-Aktionsprogramm-Verordnung verlangt, dass in Gebieten mit verstärkten Aktionen zum Schutz der Gewässer über die Bewirtschaftung betriebsbezogene und schlagbezogene Aufzeichnungen über die Stickstoffdüngung erstellt werden müssen.

    Eine gesamtbetriebliche Aufzeichnungsverpflichtung besteht für Betriebe, wenn
    • auf mindestens 2 ha landwirtschaftlicher Nutzfläche Gemüse angebaut wird, oder
    • deren gesamte landwirtschaftliche Nutzfläche (ohne Einrechnung von Almen und Gemeinschaftsweiden) mindestens 5 ha beträgt, oder
    • weniger als 90% der gesamten landwirtschaftlichen Nutzfläche (ohne Einrechnung von Almen und Gemeinschaftsweiden) als Dauergrünland oder Ackerfutterfläche genutzt wird.
    Ergänzend zu den gesamtbetrieblichen Aufzeichnungen sind schlagbezogene Aufzeichnungen zu führen von jenen Betrieben,
    • bei denen auf mehr als 2 ha landwirtschaftlicher Nutzfläche Gemüse angebaut wird, oder
    • die mehr als 5 ha Ackerflächen bewirtschaften.
    Folgende Daten sind zu dokumentieren:
    • Bezeichnung und Größe des Schlages bzw. des Feldstückes, auf dem stickstoffhältige Düngemittel ausgebracht wurden, sowie der angebauten Kultur
    • Art und Menge der auf dem Schlag bzw. Feldstück ausgebrachten Düngemittel, der darin enthaltenen jahreswirksamen Stickstoffmenge sowie das Datum der Ausbringung
    • Datum der Bewässerung, Bewässerungsmenge sowie die mit dem Bewässerungswasser zugeführte Stickstoffmenge gemäß Anlage 3 Abschnitt IV NAPV
    • Datum von Anbau und Ernte der auf dem Schlag bzw. dem Feldstück angebauten Kultur sowie die Ertragslage des Schlages bzw. des Feldstückes
    • schlagbezogene Erntemenge samt Belegen (Wiegebelegen) bzw. aus der Ertragsermittlung über (Silo-)Kubatur für Kulturen (ausgenommen Ackerfutterflächen) im betreffenden Jahr sowie den daraus resultierenden Stickstoffentzug, berechnet auf Basis der Entzugsfaktoren je Kulturart
    • schlagbezogener jährlicher Stickstoffsaldo nach der Ernte.
    Diese Aufzeichnungen können für vergleichbare Schläge zusammengefasst werden. Die Aufzeichnungen sind jeweils zeitnah, spätestens innerhalb von 14 Tagen nach der Ausbringung des Stickstoffs, des Anbaus, der Bewässerung oder der Ernte zu führen. Die Aufzeichnungen sind sieben Jahre ab Ablauf des Kalenderjahres aufzubewahren und auf Verlangen der Behörde zu übermitteln.

    Feldmieten – Dokumentation nicht vergessen!

    Nur im Nitratrisikogebiet besteht eine Aufzeichnungsverpflichtung über Feldmieten hinsichtlich:
    • Zeitpunkt der Errichtung, die Bezeichnung des Schlages bzw. des Feldstückes, Zeitpunkt der Räumung
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    Feldmieten – Auflagen lt. NAPV einhalten, auf die Aufzeichnungsverpflichtung dürfen Betriebe in Nitratrisikogebieten nicht vergessen! © BWSB/Wallner
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    Feldmieten – Auflagen lt. NAPV einhalten, auf die Aufzeichnungsverpflichtung dürfen Betriebe in Nitratrisikogebieten nicht vergessen! © BWSB/Wallner
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    Hilfestellung durch EDV-Aufzeichnungsprogramme

    Die Boden.Wasser.Schutz.Beratung, LK OÖ bietet hierfür zwei unterschiedliche Aufzeichnungsprogramme an. Für die ausschließlich gesamtbetriebliche Düngedokumentation steht das Gratisprogramm "LK-Düngerrechner" zur Verfügung. Mit dem EDV-Aufzeichnungsprogramm "ÖDüPlan Plus" (einmalig 220 Euro pro Betrieb, gültig für die aktuelle GAP-Periode) können darüber hinaus schlagbezogene und weitere Dokumentationsverpflichtungen einfach und kostengünstig erledigt werden.

    Gerade im Hinblick auf die neuen Bestimmungen ab 1. Jänner 2026 hinsichtlich der Dokumentation bei der Ausbringung von Pflanzenschutzmaßnahmen wird die Verwendung einer professionellen Aufzeichnungssoftware (z.B. ÖDüPlan Plus - www.ödüplan.at) eindringlich empfohlen.
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    ÖDüPlan Plus erleichtert das Aufzeichnen von Düngung, Pflanzenschutz & Co.! Mehr als 3.800 Bäuerinnen und Bauern nutzen ihn bereits. Ab 1. Jänner 2026 wird der Umfang der Dokumentation von Pflanzenschutzmittelmaßnahmen um BBCH-Stadium, EPPO-Code und Uhrzeit erweitert. © BWSB/Wallner
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    ÖDüPlan Plus erleichtert das Aufzeichnen von Düngung, Pflanzenschutz & Co.! Mehr als 3.800 Bäuerinnen und Bauern nutzen ihn bereits. Ab 1. Jänner 2026 wird der Umfang der Dokumentation von Pflanzenschutzmittelmaßnahmen um BBCH-Stadium, EPPO-Code und Uhrzeit erweitert. © BWSB/Wallner
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    Informationen bei der Boden.Wasser.Schutz.Beratung, LK OÖ: 050/6902-1426; bwsb@lk-ooe.at, www.bwsb.at
    Links zum Thema
    • Nitrat-Aktionsprogramm-Verordnung
    • Hinweise zu Aufzeichnungsverpflichtungen
    • ÖDüPlan Plus
    • LK-Düngerrechner - ein kostenloses EDV-Programm der Landwirtschaftskammern
    17.11.2025
    Autor:DI Thomas Wallner
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