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    "Tag des Pfluges" - Symbol eines überholten Denkens

    Demnächst, ab 15. November, kann der früheste Umbruch der ÖPUL-Begrünungsvariante 3 erfolgen und leider wird der sogenannte "Tag des Pfluges" weiterhin praktiziert. Erfreulich ist jedoch, dass die Bedeutung der Begrünungsvariante 3 in Oberösterreich immer mehr abnimmt. Grundsätzlich ist der Umbruch von gut entwickelten Zwischenfruchtbeständen jetzt im Herbst nicht sinnvoll und soll aus Sicht des Boden- und Gewässerschutzes sowie aus Gründen der Förderung der Biodiversität nicht durchgeführt werden.
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    Pflug dort einsetzen wo notwendig! Beim Einpflügen von Zwischenfrüchten wird quasi der Erosionsschutz miteingepflügt – es überwiegen eindeutig die Nachteile! © BWSB/Wallner
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    Pflug dort einsetzen wo notwendig! Beim Einpflügen von Zwischenfrüchten wird quasi der Erosionsschutz miteingepflügt – es überwiegen eindeutig die Nachteile! © BWSB/Wallner
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    Begrünungsvariante 3 in Österreich

    In den Bundesländern Niederösterreich und Burgenland hat die ÖPUL Begrünungsvariante 3 noch die größte Bedeutung. Hingegen verliert die Variante 3 in Oberösterreich immer mehr an Bedeutung.
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    Tabelle: Begrünungsvariante 3 – ha in den einzelnen Bundesländern. © BMLUK
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    Tabelle: Begrünungsvariante 3 – ha in den einzelnen Bundesländern. © BMLUK
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    Variante 3 - Verteilung in Oberösterreich

    Die Bedeutung der Begrünungsvariante 3 nimmt jährlich ab. So wurden im Jahr 2025 in Oberösterreich 1.667 ha als ÖPUL Begrünungsvariante 3 beantragt.

    Auffallend ist, dass besonders in jenen Bezirken, in denen die Belastung der Oberflächengewässer mit Nährstoffeinträgen (Phosphor) hoch ist bzw. in Regionen außerhalb der Gebietskulisse "GRUNDWasser 2030" die Variante 3 noch häufiger ausgewählt wird - siehe nachfolgend:

    Variante 3 in ha, gerundet, (2025) in Bezirken außerhalb der Gebietskulisse GRUNDWasser 2030 (Auswahl, LK OÖ/Poinstingl):
    • Bezirk Ried: 350 ha
    • Bezirk Braunau: 283 ha
    • Bezirk Grieskirchen: 239 ha
    • Bezirk Schärding: 140 ha
    • Bezirk Freistadt: 93 ha
    Variante 3 in ha, gerundet, (2025) in Bezirken in der Gebietskulisse GRUNDWasser 2030 (Auswahl, LK OÖ/Poinstingl):
    • Bezirk Linz-Land: 28 ha
    • Bezirk Steyr-Land: 34 ha
    • Bezirk Kirchdorf: 65 ha
    • Bezirk Eferding: 43 ha
    In Oberösterreich dürfen Teilnehmer an der ÖPUL-Maßnahme "Vorbeugender Grundwasserschutz - Acker (GRUNDWasser 2030)" die ZWF-Begrünungsvariante 3 nicht beantragen. Das ist auch ein Grund, warum diese Begrünungsvariante in der Gebietskulisse nahezu keine Bedeutung mehr hat.

    Oberflächengewässer schützen – ganzjährige Bodenbedeckung und qualitativ hochwertiger Zwischenfruchtanbau, Mulch- bzw. Direktsaat und Schlagteilungen helfen!

    Große Mengen an wertvoller Erde können innerhalb von nur wenigen Minuten verloren gehen und in weiterer Folge unsere Gewässer mit Nährstoffen insbesonders mit Phosphor belasten. Die Europäische Wasserrahmenrichtlinie legt als zentrales Ziel den „guten Zustand“ für unsere Seen und Flüsse fest. Erosionsbedingte Stoffeinträge von Phosphor, Stickstoff u.a. gefährden diesen „guten Zustand“ in einigen Gewässern Oberösterreichs. Manche Kläranlagen stehen im Zuge einer anstehenden Wiederverleihung der Anlagenzulassung vor der Herausforderung, dass insbesondere auch abflussschwache Gewässer bereits vor der Kläranlage zu sehr mit Nährstoffen (Phosphor) belastet sind.

    Diese Stoffeinträge in die Gewässer stehen in Verbindung mit Stoffausträgen aus landwirtschaftlich genutzten Flächen und dem Verlust von Boden, der wertvollen landwirtschaftlichen Produktionsgrundlage. Ziel jeder ackerbaulichen Maßnahme muss sein, eine Reduktion des Nährstoffeintrages, insbesondere von Phosphor und Stickstoff, aber auch von Pflanzenschutzmitteln in Oberflächengewässer zu erreichen. Leider befinden sich einige Gewässer im mäßigen Zustand. Ziel muss es sein, diese Gewässer in den guten Zustand zu führen und auch langfristig eine Verbesserung zu erreichen. Auffallend ist, dass besonders in Regionen, wo verstärkt die ÖPUL Begrünungsvariante 3 angewendet wird, die Nährstoffbelastung der Oberflächengewässer höher ist, wie nachfolgende Darstellung zeigt.
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    Zustand der Oberflächengewässer betreffend ortho Phosphat, 2024 (blau: sehr gut; grün: gut; gelb: mäßig). © Land OÖ
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    Zustand der Oberflächengewässer betreffend ortho Phosphat, 2024 (blau: sehr gut; grün: gut; gelb: mäßig). © Land OÖ
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    Ziel: Bodenstruktur langfristig erhalten bzw. ausbauen!

    Die Zwischenfrüchte haben sich heuer wieder großteils gut entwickelt, viel Wurzelmasse gebildet und gute Bodenstrukturen aufgebaut.
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    Aufgebaute Bodenstruktur muss unbedingt über den Winter erhalten bleiben! © BWSB/Wallner
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    Aufgebaute Bodenstruktur muss unbedingt über den Winter erhalten bleiben! © BWSB/Wallner
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    Die Zwischenfrüchte jetzt im Herbst einzupflügen, bedeutet einerseits Stress für den Boden, insbesondere für das Bodenleben, weil aufgrund der niedrigen Bodentemperaturen keine Umsetzung des organischen Materials mehr erfolgen kann ("Silage" & Pflugsohlenverdichtung), und andererseits steigt in der Folgekultur, besonders bei Mais, Hirse, Soja und Zuckerrübe, im Frühjahr die Erosionsanfälligkeit in Abhängigkeit der Hangneigung, Hanglänge und Bodenart enorm an. Oberstes Ziel muss daher sein, die aufgebaute Bodenstruktur langfristig zu erhalten.
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    Der Verlust von wertvollem Boden lässt sich mit einer qualitativ hochwertigen Zwischenfrucht, mit anschließender Mulch- bzw. Direktsaat, weitestgehend vermeiden. Allerdings gibt es bei Extremereignissen keinen 100%igen Schutz! © BWSB/Wallner
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    Der Verlust von wertvollem Boden lässt sich mit einer qualitativ hochwertigen Zwischenfrucht, mit anschließender Mulch- bzw. Direktsaat, weitestgehend vermeiden. Allerdings gibt es bei Extremereignissen keinen 100%igen Schutz! © BWSB/Wallner
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    Fazit

    Zwischenfrüchte im Herbst und Winter erfüllen vielfältige Aufgaben. Sie bereichern das Landschaftsbild, steigern die Biodiversität, schützen vor Nährstoffverlusten "in allen Richtungen" und garantieren im Frühjahr einen umfassenden Erosionsschutz. Die Begrünungsvariante 3 der ÖPUL-Maßnahme "Begrünung von Ackerflächen - Zwischenfruchtanbau" kann ab 15. November umgebrochen werden - sie muss es aber nicht!
    Ziel muss sein, unsere Böden durch ausreichende Bodenbedeckung gerade im Hinblick auf die unvorhersehbaren Begebenheiten im Rahmen des Klimawandels umfassend zu schützen.
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    Pflugeinsatz im Herbst nur dann, wenn unbedingt notwendig. Das Umpflügen schöner Zwischenfruchtbestände gehört jedenfalls nicht dazu. © BWSB/Wallner
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    Pflugeinsatz im Herbst nur dann, wenn unbedingt notwendig. Das Umpflügen schöner Zwischenfruchtbestände gehört jedenfalls nicht dazu. © BWSB/Wallner
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    Informationen bei der Boden.Wasser.Schutz.Beratung, (050/6902-1426); www.bwsb.at.
    07.11.2025
    Autor:DI Thomas Wallner
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    Weitere Informationen:
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    • Masterthesis: Kriterien für Bodenfruchtbarkeit - Teil 3

    • Masterthesis: Kriterien für Bodenfruchtbarkeit - Teil 2

    • Masterthesis: Kriterien für Bodenfruchtbarkeit - Teil 1

    • Drohnensaaten - Teil 1: Neue, spannende Möglichkeiten

    • Bodenuntersuchung: Kompaktinfo

    • Richtlinien für die sachgerechte Düngung im Ackerbau und Grünland - 8. Auflage, aktualisierte Version 2023

    • Videoanleitungen zum ÖPUL 2023

    • Das ABC der Düngung - Serie

    • Das ABC der Düngung - Teil 7: Schwefel und weitere Nährstoffe

    • Das ABC der Düngung - Teil 6: Kalium

    • Das ABC der Düngung - Teil 5: Phosphor

    • Das ABC der Düngung -Teil 4: Stickstoff (N)

    • Das ABC der Düngung - Teil 3: Kalk

    • Das ABC der Düngung - Teil 2: pH-Wert

    • Das ABC der Düngung - Teil 1: Grundlagen

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