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Start der Antragstellung für den Mehrfachantrag 2026

Wichtige Hinweise zur Antragseinreichung und optimalen Vorbereitung.
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Begrünungen als Bereicherung des herbstlichen Landschaftsbildes. © BWSB
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Begrünungen als Bereicherung des herbstlichen Landschaftsbildes. © BWSB
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Die Antragstellung für den Mehrfachantrag (MFA) 2026 ist seit dem 1. November 2025 möglich. Um den Antrag zu übermitteln, ist eine qualifizierte elektronische Signatur über ID Austria erforderlich. Der Antrag kann ausschließlich über das Online-Portal www.eama.at eingereicht werden.

Vorbereitende Maßnahmen, wie das Digitalisieren von Schlägen und Feldstücken, können weiterhin mit dem klassischen Passwortverfahren durchgeführt werden.

Zur Unterstützung bei der Antragstellung steht eine Feldstücksliste für 2026 zum Download im INVEKOS-GIS bereit, die vorab manuell ausgefüllt werden kann.

Der MFA 2026 ist in dieser Förderperiode die letzte Möglichkeit, bestimmte ÖPUL-Maßnahmen ab dem Förderjahr 2026 in andere, höherwertige ÖPUL-Maßnahmen umzuwandeln. Die Beantragung dafür muss bis spätestens am 31. Dezember 2025 erfolgen.

Zeiträume für die Antragseinreichung 2026 (es gibt keine Nachfristen)

Bis spätestens am 31. Dezember 2025
  • ÖPUL-Maßnahmenantrag für neue ÖPUL-Maßnahmen und -Optionen
Bis spätestens am 15. April 2026
  • Antrag auf Direktzahlungen und Ausgleichszulage
  • Lage, Ausmaß und Schlagnutzung der Flächen sowie Landschaftselemente, einschließlich der entsprechenden Codes (Feldstücksliste)
  • Tierliste
  • Beilage "Tierwohl - Weide/Stallhaltung"
  • Tierbeantragung für "Gefährdete Nutztierrassen"
  • ÖPUL-Angaben, z. B. Anzahl der Bio-Bienenstöcke und Verzicht auf Mähaufbereiter
  • Referenzänderungsantrag
Bis spätestens am 15. Juli 2026
  • Alm/Gemeinschaftsweide-Auftriebsliste
  • Beantragung von Schafen, Ziegen, Equiden und Neuweltkamelen innerhalb von 7 Tagen nach dem Almauftrieb
  • Alm-/Weidemeldung für Rinder innerhalb von 14 Tagen nach dem Almauftrieb (bis spätestens am 29. Juli 2026)
Bis spätestens am 31. August 2026
  • Zwischenfrucht-Begrünungen für die Varianten 1 bis 3
Bis spätestens am 30. September 2026
  • Zwischenfrucht-Begrünungen für die Varianten 4 bis 7
Bis spätestens am 30. November 2026
  • Bodennah ausgebrachte oder separierte Güllemenge
Wichtiger Hinweis: Änderungen der Schlagnutzungsart sind auch nach dem 15. April 2026 noch möglich.
Für die Einreichung des Mehrfachantrages stehen ein aktuelles Merkblatt und detaillierte Handbücher zur elektronischen Antragserfassung, ergänzt durch praxisorientierte Videoanleitungen, auf der Website der AMA zur Verfügung: www.ama.at/fachliche-informationen/mehrfachantrag. Zusätzlich bietet die Landwirtschaftskammer ein umfassendes Beratungs- und Informationsangebot, um antragstellende Betriebe bestmöglich zu unterstützen.
Links zum Thema
  • www.eama.at
  • AMA Mehrfachantrag
04.11.2025
Autor:AMA
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Weitere Informationen:
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  • Agrarmarketingbeitrag: Mehrfachantrag ersetzt Beitragserklärung

  • Vor-Ort-Kontrolle I: Neuerungen bei der Vor-Ort-Kontrolle in der GAP ab 2023

  • Digitale Förderplattform zur Antragstellung für Sektor- und Projektmaßnahmen

  • Invekos-Service der Landwirtschaftskammer Wien

  • Invekos-Service der österreichischen Landwirtschaftskammern