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Meist wird ein Landwirtschaftlicher
Betrieb von einer
natürlichen Person als Einzelunternehmen
geführt. Dafür
bedarf es keinen eigenen Gründungsakt
der Betriebsführer:in.
Der bzw. die Betriebsführer:in
vertritt das Einzelunternehmen
und haftet mit seinem
bzw. ihrem gesamten Vermögen.
Eine Gesellschaft ist eine
Rechtsgemeinschaft, die
grundsätzlich aus zwei oder
mehreren natürlichen oder juristischen
Personen besteht.
Ausnahmen sind die GmbH,
die Flexible Kapitalgesellschaft
oder die AG, die auch als Ein-
Personen Gesellschaften bestehen
können. Landwirtschaftlichen
Betriebsführer:innen
stehen dabei eine geschlossene
und fixe Anzahl an Gesellschaftsformen
zur Verfügung,
aus denen
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