"CHECK UP" - Vorbeugender Grundwasserschutz - Acker
Rund 2.330 Betriebe nehmen in Oberösterreich (österreichweit ca. 4.610) freiwillig an der ÖPUL-Maßnahme "Vorbeugender Grundwasserschutz - Acker" (GRUNDWasser 2030) teil. Nachfolgender Artikel soll zeigen, worauf diese Betriebe im Besonderen zu achten haben.
• NICHT VERGESSEN Weiterbildungsverpflichtung - Zehn Stunden bis spätestens 31.12.2026 absolvieren!
Bis spätestens 31. Dezember 2026 sind von der förderwerbenden Person unabhängig von der Vorqualifikation fachspezifische Kurse oder Fachexkursionen zu den Themen Grundwasserschutz, Humusaufbau, wassersparende Bewirtschaftungsmethoden bzw. grundwasserschonende Bewässerung oder stickstoff-/emissionsreduzierte Fütterung von Schweinen im Mindestausmaß von zehn Stunden zu absolvieren.
	
						Folgende Möglichkeiten zur Absolvierung der Weiterbildungsstunden bestehen
- Absolvierung über LFI-Kurse (Modul 1, Modul 2, Modul 3)
ÖPUL 2023 | LFI Oberösterreich ODER - jederzeit und bequem von zu Hause aus absolvieren!
ÖPUL 2023 | LFI Oberösterreich- Stickstoff im Ackerbau (6739; 3 h)
 - Mein Bodenwissen - Ausflug in den Boden (6740; 3 h)
 - Onlinekurs Grundwasserschutz im Ackerbau – Praktisches Wissen und Umsetzung (6751; 4 h)
 - Onlinekurs Betriebsbezogenes Gewässerschutzkonzept (6752; 1 h) ODER
 
 - über Veranstaltungen (zum Beispiel Arbeitskreistreffen, Feldbegehungen) der Arbeitskreise Boden.Wasser.Schutz der Boden.Wasser.Schutz.Beratung, LK OÖ - siehe Termine | bwsb bzw. Info unter: 050 6902 1426.
 
• NICHT VERGESSEN - Erstellung Gewässerschutzkonzept bis 31.12.2026
Bis spätestens 31. Dezember 2026 ist einmalig ein betriebsbezogenes Gewässerschutzkonzept zu erstellen. Ein Formular inklusive Ausfüllanleitung sowie ein kurzes Anleitungsvideo ist unter GW 2030 - GRUNDWasser 2030 | bwsb - Formulare und Aufzeichnungsblätter abrufbar. Dieses Thema wird auch bei den Arbeitskreistreffen der Arbeitskreise Boden.Wasser.Schutz bearbeitet werden. Dazu steht auch ein Onlinekurs Betriebsbezogenes Gewässerschutzkonzept (6752; 1 h) Betriebsbezogenes Gewässerschutzkonzept | LFI Oberösterreich zur Verfügung.
	
						• NICHT VERGESSEN - Bodenuntersuchung - Ziehung von Bodenproben bis 31.12.2026
Für Teilnehmer an der ÖPUL 2023-Maßnahme "Vorbeugender Grundwasserschutz - Acker" besteht die Verpflichtung, pro 5 ha Ackerfläche bis spätestens 31. Dezember 2026 eine Bodenprobe zu ziehen. Auf den Ackerflächen sind Bodenuntersuchungen entsprechend den Richtlinien für die sachgerechte Düngung oder der EUF-Methode hinsichtlich des Stickstoff-, Phosphor- und Kalium-Gehaltes sowie des pH-Wertes und des Humusgehaltes durchzuführen. Bei Stickstoff hat die Untersuchung den nachlieferbaren oder den Gehalt an mineralischem Stickstoff zu umfassen.
Informationen unter: Bodenproben im Herbst - Fristen in den ÖPUL-Maßnahmen beachten | Landwirtschaftskammer Oberösterreich
	
						Informationen unter: Bodenproben im Herbst - Fristen in den ÖPUL-Maßnahmen beachten | Landwirtschaftskammer Oberösterreich
• NICHT VERGESSEN - Bestimmungen zum Pflanzenschutz einhalten!
- Verzicht auf auswaschungsgefährdete Wirkstoffe
Innerhalb der Gebietskulisse ist der Einsatz der Wirkstoffe Dimethachlor, Metazachlor, S-Metolachlor und Terbuthylazin sowie im Falle der Wiederzulassung auch Bentazon bei Anbau von Sorghum, Mais (inklusive Zuckermais und Saatmaisvermehrung), Raps, Soja und Zuckerrübe nicht zulässig.
Es wird empfohlen, generell (auch ohne Teilnahme am ÖPUL-Vorbeugender Grundwasserschutz-Acker bzw. auch außerhalb von Wasserschutz- und Schongebieten) auf diese extrem auswaschungsgefährdeten Wirkstoffe zu verzichten.
Im Fall eines flächigen Pflanzenschutzmitteleinsatzes besteht eine gesonderte Angabeverpflichtung im Mehrfachantrag. Die Ausbringung von gebeiztem Saatgut zählt als flächige Anwendung. 
- Dokumentation Kontrollgang bzw. Warndienst (nur in Oberösterreich!)
Bei jeder chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmaßnahme ist im Rahmen des integrierten Pflanzenschutzes im Vorfeld ein Kontrollgang durchzuführen und entsprechend schlagbezogen zu dokumentieren oder es sind entsprechende Warndienstmeldungen (www.warndienst.at) zu dokumentieren und zu berücksichtigen. ÖDüPlan Plus hilft! 
• Betriebsbezogene und schlagbezogene Aufzeichnungen – ÖDüPlan Plus
Bei Teilnahme an der Maßnahme "Vorbeugender Grundwasserschutz - Acker" sind betriebliche Aufzeichnungen gemäß Nitrat-Aktionsprogramm-Verordnung bis 28. Februar 2026 als voraussichtliche Düngeplanung für das Jahr 2026 anzulegen. Die Aufzeichnungen sind dann bis spätestens 31. Jänner 2026 als betriebliche Düngebilanzierung für das Jahr 2025 abzuschließen. Die Aufzeichnungen umfassen insbesondere die bewirtschafteten Flächen mit dem jeweiligen Nährstoffbedarf (inkl. Ertragsplausibilisierung), dem Stickstoffanfall aus der Tierhaltung sowie der Stickstoffausbringung auf den Flächen durch Düngung als auch Bewässerung unter Berücksichtigung der Vorfruchtwirkung.
Siehe auch: ACHTUNG - GESAMTbetriebliche Aufzeichnungen nicht vergessen! | Landwirtschaftskammer Oberösterreich
Zusätzlich müssen laufend schlagbezogene Aufzeichnungen gemäß Nitrat-Aktionsprogramm-Verordnung geführt werden. Die schlagbezogenen Aufzeichnungen umfassen die Bezeichnung, Größe und Ertragslage des jeweiligen Schlages, die Art und Menge der auf dem Schlag ausgebrachten Düngemittel, das Datum der Bewässerung, die Bewässerungsmenge sowie die dadurch zugeführte Stickstoffmenge, das Datum des Anbaus und der Ernte sowie die Dokumentation der schlagbezogenen Erntemenge samt Wiegebelegen und dem daraus resultierenden Stickstoffentzug als auch die Berechnung eines jährlichen Stickstoffsaldos.
Die Aufzeichnungen können für vergleichbare Schläge zusammengefasst werden. Bei Kulturen mit einem Flächenausmaß von maximal 0,30 ha je Kultur sind keine schlagbezogenen Aufzeichnungen erforderlich. Die Aufzeichnungen sind elektronisch und zeitnah zu führen, spätestens aber innerhalb von 14 Tagen nach der Ausbringung des Stickstoffs, des Anbaus, der Bewässerung oder der Ernte fertigzustellen.
	
						Zusätzlich müssen laufend schlagbezogene Aufzeichnungen gemäß Nitrat-Aktionsprogramm-Verordnung geführt werden. Die schlagbezogenen Aufzeichnungen umfassen die Bezeichnung, Größe und Ertragslage des jeweiligen Schlages, die Art und Menge der auf dem Schlag ausgebrachten Düngemittel, das Datum der Bewässerung, die Bewässerungsmenge sowie die dadurch zugeführte Stickstoffmenge, das Datum des Anbaus und der Ernte sowie die Dokumentation der schlagbezogenen Erntemenge samt Wiegebelegen und dem daraus resultierenden Stickstoffentzug als auch die Berechnung eines jährlichen Stickstoffsaldos.
Die Aufzeichnungen können für vergleichbare Schläge zusammengefasst werden. Bei Kulturen mit einem Flächenausmaß von maximal 0,30 ha je Kultur sind keine schlagbezogenen Aufzeichnungen erforderlich. Die Aufzeichnungen sind elektronisch und zeitnah zu führen, spätestens aber innerhalb von 14 Tagen nach der Ausbringung des Stickstoffs, des Anbaus, der Bewässerung oder der Ernte fertigzustellen.
ACHTUNG – sonstige Auflagen (zum Beispiel Gabenteilung, Ausbringverbote, Verbot Begrünungsvariante 3) beachten! 
	
						
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