Die Frist zur Absolvierung des notwendigen Mindestausmaßes an Schulungsstunden für die folgenden ÖPUL-Maßnahmen endet am
31. Dezember 2025:
- Umweltgerechte und biodiversitätsfördernde Bewirtschaftung
- Biologische Wirtschaftsweise
- Einschränkung ertragssteigernder Betriebsmittel
- Almbewirtschaftung - Naturschutz auf der Alm
- Humuserhalt und Bodenschutz auf umbruchsfähigem Grünland
Betroffene Betriebe sollten daher prüfen, ob die Weiterbildungsverpflichtung bereits erfüllt worden ist und gegebenenfalls noch offene Stunden bis spätestens Ende Dezember absolvieren.
Bei den Maßnahmen “Vorbeugender Grundwasserschutz - Acker“ und “Ergebnisorientierte Bewirtschaftung“ können die notwendigen Schulungen
noch im Jahr 2026 erfüllt werden. Für den ab dem Antragsjahr 2025 angebotenen Zuschlag “Almweideplan“ in der Maßnahme “Almbewirtschaftung“ muss die Weiterbildung bis zum
15. Juli des ersten Jahres der Beantragung absolviert werden.
Eine Auflistung, für welche Maßnahme bis wann in welchem Ausmaß Weiterbildungsstunden zu absolvieren sind, ist
hier einsehbar.