Verdünnung
Die Verdünnung der Gülle mittels Einbringen von Wasser (Reinigungswässer, Dachflächenwasser, gesammelte Oberflächenwässer bei Mistlagerstätten und Fahrsilos) ist ein weit verbreitetes Verfahren, um die Gülle fließfähiger zu machen. 
In der Praxis wird die Gülle so um 20 bis 50% verdünnt, wobei gerade im Frühjahr fehlender Grubenraum diese Möglichkeit einschränkt. 
In den Sommermonaten gibt der anfallende Niederschlag und das wassertechnisch erschlossene Flächenausmaß das "kostengünstige" Verdünnungspotenzial vor, Sommergüllen sind bei vielen Betrieben schon deutlich flüssiger als jene im Frühjahr.
Um eine gute Infiltration in den Boden zu erreichen, ist eine Verdünnung in den Bereich von 1:1 notwendig. Ginge es nur um die Lagerung von Verdünnungswasser, wäre die günstigste Lösung ein offenes Wasserlager (Lagune oder Rundbehälter ohne Decke). Der Baukostenrichtsatz für Behälter ab 250 m³ ohne Decke beträgt 67 Euro/m³. In den Sommermonaten und im Herbst sind die betrieblichen Güllelager ohnehin nur zum Teil genutzt, hier kann das Verdünnungswasser in die bestehenden Behälter eingebracht werden. Dies bedeutet, der zusätzliche Lagerraum wäre nur im Frühjahr notwendig. Da hier Dünngülle angesetzt werden muss, sind die gleichen Anforderungen wie für ein reines Güllelager notwendig. Ab 01. Jänner 2025 dürfen keine offenen Güllelagerstätten mehr errichtet werden. Bei Baukosten von 150 Euro/m³ Lagerraum und 30-jähriger Nutzungsdauer errechnen sich jährliche Kosten (Abschreibung, Zinsansatz) pro m³ Gülleraum von 8,67 Euro, bei 20%iger bzw. 25%iger Investitionsförderung fallen diese Kosten auf 6,51 Euro/pro m³.
Die Gülleausbringung kostet je nach Ausbringsystem, Feldentfernung und Flächenstruktur zwischen 2,5 und 8 Euro/m³ Gülle. Gülle mit sehr hohen Trockensubstanzgehalten führt zu höherem Verschleiß und geringeren Ausbringleistungen.
	
						Um eine gute Infiltration in den Boden zu erreichen, ist eine Verdünnung in den Bereich von 1:1 notwendig. Ginge es nur um die Lagerung von Verdünnungswasser, wäre die günstigste Lösung ein offenes Wasserlager (Lagune oder Rundbehälter ohne Decke). Der Baukostenrichtsatz für Behälter ab 250 m³ ohne Decke beträgt 67 Euro/m³. In den Sommermonaten und im Herbst sind die betrieblichen Güllelager ohnehin nur zum Teil genutzt, hier kann das Verdünnungswasser in die bestehenden Behälter eingebracht werden. Dies bedeutet, der zusätzliche Lagerraum wäre nur im Frühjahr notwendig. Da hier Dünngülle angesetzt werden muss, sind die gleichen Anforderungen wie für ein reines Güllelager notwendig. Ab 01. Jänner 2025 dürfen keine offenen Güllelagerstätten mehr errichtet werden. Bei Baukosten von 150 Euro/m³ Lagerraum und 30-jähriger Nutzungsdauer errechnen sich jährliche Kosten (Abschreibung, Zinsansatz) pro m³ Gülleraum von 8,67 Euro, bei 20%iger bzw. 25%iger Investitionsförderung fallen diese Kosten auf 6,51 Euro/pro m³.
Die Gülleausbringung kostet je nach Ausbringsystem, Feldentfernung und Flächenstruktur zwischen 2,5 und 8 Euro/m³ Gülle. Gülle mit sehr hohen Trockensubstanzgehalten führt zu höherem Verschleiß und geringeren Ausbringleistungen.
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