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Sachkundeausweis Rodentizide ab 2026

Neuer Nachweis für Anwenderpflicht
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Ab 1. Jänner 2026 gilt: Landwirt: innen, die im Betrieb Biozidprodukte mit rodentiziden, antikoagulanten Wirkstoffen gegen Ratten und Mäuse einsetzen oder kaufen, benötigen einen eigenen Sachkundenachweis Rodentizide. Der bisherige Pflanzenschutz-Sachkundeausweis reicht dafür nicht mehr aus, da es sich um Biozide handelt, die besonderen Regeln unterliegen.

Warum sind diese Mittel so gefährlich?

Rodentizide enthalten meist blutgerinnungshemmende Wirkstoffe (Antikoagulanzien), die bereits in geringer Konzentration fortpflanzungsschädigend, organotoxisch und schwer abbaubar sind. Deshalb ist ihr Einsatz streng geregelt und nur bei fehlenden Alternativen weiterhin erlaubt.

Wie erhält man den Ausweis?

Der Nachweis wird in Form eines Onlinekurses beim LFI oder der AGES erworben. Inhalte sind rechtliche Grundlagen, Biologie von Schadnagern, integrierte Bekämpfungsstrategien, Kennzeichnungsvorschriften sowie Maßnahmen bei Unfällen. Der Kurs schließt mit einer Wissensüberprüfung ab.

Was gilt als Ausweis?

Nach bestandener Prüfung erhalten Teilnehmende den Sachkundenachweis im A4- Format. Dieser ist 6 Jahre gültig und nur gemeinsam mit einem amtlichen Lichtbildausweis verwendbar. Bei Kontrollen muss er auf Verlangen vorgezeigt werden.

Was passiert mit Restbeständen?

Rodentizide, die vor 2026 gekauft wurden, dürfen nach diesem Zeitpunkt nur mehr von sachkundigen Personen mit gültigem Ausweis eingesetzt werden. Weitere Informationen, Anmeldung und Kurszugang finden Sie unter:
Links zum Thema
  • LFI Wien Onlinekurs: Ausbildung Sachkunde Rodentizide
  • AGES: Sachkundekurs Rodentizide
01.10.2025
Autor:Ilona Müller, BSc
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