© pixabay |
Ab 1. Jänner 2026 gilt: Landwirt:
innen, die im Betrieb Biozidprodukte
mit rodentiziden,
antikoagulanten Wirkstoffen
gegen Ratten und Mäuse einsetzen
oder kaufen, benötigen
einen eigenen Sachkundenachweis
Rodentizide. Der bisherige
Pflanzenschutz-Sachkundeausweis
reicht dafür
nicht mehr aus, da es sich um
Biozide handelt, die besonderen
Regeln unterliegen.